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Geld für Hofzufahrten

Die Förderungen zum Bau, Ausbau und Sanieren des ländlichen Wegenetzes sowie der privaten Hofzufahrten werden wieder aufgenommen.

Das ländliche Wegenetz in Südtirol umfasst rund 4000 Kilometer.

2013, zu Beginn der vorhergehenden Legislaturperiode, lagen 402 Anträge um Förderung im Bereich ländliches Wegenetz auf, zwischen 2014 und 2021 sind weitere 722 Anträge dazugekommen.

Die Förderung war 2019 ausgesetzt worden, um die insgesamt 1124 Projekte abarbeiten zu können – bis heute wurden 988 Projekte im Wert von rund 220 Millionen Euro finanziert.

„Um der Bedrohung der Abwanderung aus peripheren Gemeinden des Landes entgegenzuwirken, ist es notwendig, solche Investitionen zu fördern, um ganzjährige Erreichbarkeit der Wohnorte und Arbeitsplätze der Bevölkerung und eine nachhaltige Landnutzung garantieren zu können“, betont der zuständige Land- und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Förderung für ländliches Wegenetz und Hofzufahren vereinheitlicht

Die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet bezogen auf den Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen wurden überarbeitet und mit Beschluss der Landesregierung werden neue Ansuchen wieder angenommen. Ziel sei es gewesen, die Beitragsgewährung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, erklärt Schuler.

Neue Kriterien und Fristen

Die Beitragsprozentsätze für die außerordentliche Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen wurden wie folgt abgeändert: Projekte, die das ländliche Wegenetz betreffen, werden nun mit 80 Prozent der anerkannten Kosten gefördert, Projekte von landwirtschaftlichen Unternehmern für private Zufahrten mit 50 Prozent. Die maximal anerkannten Kosten pro Projekt betragen 250.000 Euro. Insgesamt rechnet man mit jährlichen Ausgaben von bis zu 25 Millionen Euro.

Anträge können vom 1. Jänner bis 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden, wobei die jeweiligen Gemeinden eine Priorisierung vornehmen. „Wir haben uns für diese Vorgehensweise entschieden“, erklärt Schuler, „weil die Gemeinden die Dringlichkeiten vor Ort besser einschätzen können.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • hallihallo

    ich würde folgenden vorschlag machen:
    bei 20 % bleibt es eine private zufahrt zum hof oder alm.
    bei 50 oder 80 % müssen die straße oder der weg für alle fußgänger und radfahrer ( auf eigene verantwortung) offen bleiben.

  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    man hat den Bergbauern handstreichartig die kleinen Bergbahnen genommen. Argument damals: Ihr habt ja jetzt alle eine Strasse.
    Stimmt, die haben sich den kleinen Liniendienst für Jedermann mit 2000 bis 5000 Lira entlohnen lassen, dafür gab es auch die Talfahrt noch um 22 Uhr oder bei Gasthöfen mit Bahn nach dem letzten Bier, wann immer das war.
    Und genau das war den „offiziellen“ Seilbahnen und der Talhotelschaft und dem Handel nicht recht, die Gäste sollten nicht oben am Berg die halbe Nacht verbringen sondern unten konsumieren und einkaufen.

    Im Übrigen, bevor jetzt wieder das allgemeine Bergbauernhass-Gekrähe anfängt, die Strassen werden gern und oft für Rettungskräfte gebraucht und je besser und höher die Zuwegung ausfällt desto weniger braucht es die langwierige Gebirgstrage und bei Waldbränden ist der Löschtrupp froh um jeden Höhenmeter den er hochfahren kann.
    Das ist also auch dem Freizeit-und Touristenzirkus geschuldet

    Und die teuren Winterdienste dieser Strassen sind eben notwendig vor allem für die Schulkinder. Die früher mit den kleinen Kabinenbahnen gefahren wurden.

    Die Anträge für die Förderung sollen übrigens hochkompliziert sein, deswegen gibt es auch in jeder Talschaft „jemanden der sich auskennt“ und diese Anträge stellt.

    Auf Wiedersehen in Südtirol

    • hallihallo

      ok, du verteidigst immer deinen lieblingsbauer, aber hier übertreibst du es total.
      nur damit ihr „armen“ deutschen touris billig auf den berg kommt, verteidigt ihr sogar eine für den personentransport nicht zugelassene bahn. schließlich ist es genau einer deutschen urlauberin zu verdanken, daß man mit den bahnen nicht mehr fahren kann, weil sie aus der bahn gefallen ist. also las sein.
      in deutschland muß auch alles nach norm verlaufen und hier eben auch.
      oder fährst du in deutschland ohne tüv mit dem auto, weil das billiger ist???

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