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Das Alibi

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Über die Ausweisung des 32-jährigen Bruneckers, der in Griechenland einen Mord begangen hat, entscheidet das OLG am 18. Oktober.

Er sitzt seit Mitte August in Bozen in U-Haft und wartet weiter auf eine Entscheidung des Bozner Oberlandesgerichts zu seiner Auslieferung.

Die Rede ist von einem 32-jährigen Brunecker albanischer Herkunft, dem die Staatsanwaltschaft Athen vorwirft, im Jahre 2010 in der griechischen Hauptstadt im Zuge eines Diebstahls einen Mord begangen zu haben.

Doch die Verhandlung vor dem Bozner Oberlandesgericht zu einer Beschwerde der beiden Anwälte Marco Dall`Aglio und Nicola Nettis gegen den griechischen Auslieferungsantrag wurde vertagt. Papiere aus Griechenland sind nicht rechtszeitig eingetroffen.

Die Entscheidung wird also auf der nächsten Verhandlung am 18. Oktober fallen.

Die beiden Verteidiger des Arbeiters aus Bruneck wollen dort beweisen, dass sich ihr Mandant am Tag des Athener Mordes nicht Athen, sondern in seinem Herkunftsland aufgehalten habe.

Zu Hilfe kommen sollen ihnen dabei die Daten des albanischen Innenministeriums, auf denen alle Ein- und Ausreisen von Bürgern registriert sind. Der Albaner habe einmal griechischen Boden betreten – als 13-Jähriger auf einem Schulausflug.

Außerdem weisen Dall`Aglio und Nettis darauf hin, dass Griechenland in der Vergangenheit wegen menschenrechtswidriger Haftbedingungen verurteilt worden ist. (tom)

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