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Der ungeklärte Tod

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Keine Einwirkung Dritter, keine größeren Versäumnisse bei der Rettungsaktion: Das Strafverfahren zum Tod des Bruneckers Oskar Kozlowski im Bozner Gefängnis wird eingestellt. Im Gefängnis werden Gaskocher nun strenger kontrolliert.

von Thomas Vikoler

Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren zu dem Todesfall am 18. Mai dieses Jahres im Gefängnis von Bozen einleiten – und die Leiche von Oskar Kozlowski sofort für die Beerdigung freigeben.

Eine Intervention von Alessandra D`Ignazio, Kozlowskis Anwältin im Strafverfahren wegen Tötung von Maxim Zanella am 28. Juli 2021 in Bruneck, führte zu einer Obduktion seiner Leiche und der Einleitung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt zum Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Ein Verfahren, das nun wohl vom zuständigen Voruntersuchungsrichter eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft hat vor kurzem die Archivierung des Akts beantragt, der Tatverdacht habe sich nicht erhärtet.

Das war voraussehbar, aber nicht zwingend:

Oskar Kozlowski (Foto: Privat)

Der Veroneser Gerichtsmediziner Dario Raniero hatte bei der Obduktion der Leiche Kozlowskis einen Tod durch Ersticken festgestellt. Er konnte sich aber nicht definitiv darauf festlegen, ob der 23-jährige Brunecker sich mit Gas aus einem Gaskocher zudröhnen oder Suizid begehen wollte. Zweitere Hypothese war nach dem Zwischenfall im Bad einer Gefängniszelle in Umlauf gebracht worden, fand aber letztlich keine Bestätigung durch den Gerichtsmediziner.

„Es war kein Suizid“, erklärte ein Mithäftling Kozlowskis in einer Sachverhaltsdarstellung, welche die TAGESZEITUNG zehn Tage nach dem Todesfall veröffentlichte. Der Mithäftling wies zudem auf Versäumnisse bei der Rettungsaktion für Kozlowski hin: Zwischen dem ersten Alarm um 18.23 und dem Transport Kozlowskis in das Krankenhaus (auf dem er verstarb) ist demnach eine Stunde vergangen, zwischen dem Auffinden und der Ankunft in der Krankenstation genau 26 Minuten.

In der Krankenstation des Gefängnisses habe zudem ein Sauerstoffgerät gefehlt, sagt der Mithäftling.

Kurz: Kozlowski hätte gerettet werden können.

Auf diese Frage einer Mitschuld des Gefängnispersonals geht der Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft nicht ein. Es heißt dort lediglich, dass kein Verschulden Dritter vorliege.

Anwältin Alessandra D`Ignazio, die im Namen der Mutter und Schwester des Verstorbenen Strafanzeige erstattet hatte, will auf eine Beschwerde gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft verzichten, erwägt aber eine Zivilklage gegen die Gefängnisverwaltung.

Im Bozner Gefängnis hat man auf den Todesfall immerhin damit reagiert, dass die Ausgabe von Gasbehältern für Campingkocher strenger kontrolliert wird. Die Praxis, dass Häftlinge sich mit der Einatmung von Gas benebeln, ist in italienischen Gefängnissen offenbar weit verbreitet. Und äußerst gefährlich.

Weiterhin aufrecht bleibt das Strafverfahren am Landesgericht gegen jene fünf Personen, die von Kozlowski nach dem satanistisch inspirierten Mord an Maxim Zanella das Handy abnahmen. Der Tatverdacht lautet hier auf Begünstigung einer Straftat.

 

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