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Erfolg in Rom

LH Arno Kompatscher

Der Ministerrat hat eine weitere Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut beschlossen: Es geht um die Prüfungskommission für die Anwaltsprüfung.

Die Möglichkeit, als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in der Prüfungskommission für die Anwaltsprüfung an der Außensektion des Oberlandesgerichtes Trient in Bozen bestellt zu werden, wird künftig auch auf Dozenten für italienische Rechtsfächer an österreichischen Universitäten ausgedehnt, die ein Abkommen mit einer italienischen Universität gemäß dem Abkommen zwischen der Italienischen Republik und der Republik Österreich über die interuniversitäre Zusammenarbeit abgeschlossen haben.

Eine Durchführungsbestimmung mit diesem Inhalt hat am Freitag der Ministerrat in Rom in Anwesenheit von Landeshauptmann Arno Kompatscher verabschiedet.

Im Vorfeld hatte dazu die Sechser-Kommission in der Sitzung vom 15. Februar ihr definitives Gutachten abgegeben.

Der Hintergrund:

Bisher war es nur Dozenten für italienische Rechtsfächer an italienischen Universitäten möglich gewesen, Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Prüfungskommission für die Anwaltsprüfung in Bozen zu werden.

Mit der neuen Bestimmung kann der Kreis der möglichen Kommissionsmitglieder um die Lehrbeauftragten für italienisches Recht an der Universität Innsbruck erweitert werden.

Wie Landeshauptmann Kompatscher am Freitagabend betonte, handle es sich um „eine notwendige Bestimmung, die nun endlich zusätzliche Möglichkeiten schafft und die Besonderheit Südtirols unterstreicht“.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • treter

    Gewaltige Errungenschaft! Geht sicher in die Geschichte ein…..

  • andreas1234567

    Hallo zum Abend,

    ist das noch Autonomie oder schon quasi die Unabhängigkeit von Rom?

    Was von „könnte und möglicherweise“ nach dem 25.9 von diesem gewaltigem Pakt übrigbleibt darf wohl jwdermanns Phantasie überlassen werden.

    Was kommt als Nächstes? Das verbriefte Recht der Eisdielen Südtirols zwischen Salurn und Brenner an Werktagen zwischen 9-12 und 16-18 Uhr rotweisse Schirmchen mit Tiroladler in ihre Eisbecher zu stecken? Aber nur draussen und bei Temperaturen unter 5°C, mindestens Windstärke 9 und Niederschlag?

    Gruss nach fast schon wieder Grosstirol

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