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Ordnung im Park

Foto: lpa/unsplash

Die Landesregierung hat das Verfahren für die Genehmigung des Nationalparkplans des Nationalparks Stilfserjoch eingeleitet.

Der neue Planentwurf für den Südtiroler Teil des Nationalparks Stilfserjoch liegt vor.

Die für Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalpflege zuständige Landesrätin Maria Kuenzer Hochgruber hat ihn der Landesregierung vorgelegt.

Die Landesregierung hat dem Planentwurf zugestimmt und das Verfahren für die Genehmigung des Nationalparkplans und die Nationalparkordnung des Nationalparks Stilfserjoch eingeleitet.

Der Beschluss wird nun veröffentlicht. In der Folge ist für mögliche Anmerkungen 30 Tage Zeit. Die Parkgemeinden ihrerseits haben 60 Tage Zeit, um Vorschläge oder Einwände abzugeben.

Der neue Planentwurf ist von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und dem Amt für den Nationalpark Stilfserjoch erarbeitet worden. In die Ausarbeitung waren der Führungsausschuss des Parkes, die zehn Parkgemeinden, die Umweltverbände, die Vertretenden der Bürgerlichen Nutzungsrechte, der Tourismussektor, die Bauernvertretung, der Alpenverein und verschiedene weitere Interessensgruppen ebenso eingebunden, wie die Region Lombardei und die Autonome Provinz Trient.

Der Nationalparkplan beinhaltet die Durchführungsbestimmungen, Kartografien und eine Parkordnung für den Südtiroler Anteil am Nationalpark Stilfserjoch sowie die strategische Umweltprüfung samt Verträglichkeitsprüfung und den dazu gehörenden Umweltbericht.

Bauermächtigungen als Südtirol-spezifische Herausforderung

Über ein arbeitsintensives Verfahren sei es gelungen, die lokalen und landesübergreifenden Interessen für einen gemeinsamen und speziell auf die Parkregionen, die Länder Südtirol und das Trentino sowie die Lombardei, mit ihren jeweiligen Eigenheiten abgestimmten Plan für den Nationalpark Stilfserjoch zu erstellen, betonten im Zuge der heutigen Genehmigung die politisch Verantwortlichen.

In Südtirol sei der Umgang mit den Bauermächtigungen in den besiedelten Gebieten und im Bereich der vielen Höfe eine besondere Herausforderung gewesen. Der Lösungsansatz bestehe nun darin, dass Baugenehmigungen und landschaftliche Ermächtigungen in den besiedelten Gebieten im Sinne des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“ durch die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen erteilt werden, für landwirtschaftliche Hofstellen auf Grundlage des bindenden Gutachtens durch das Amt für den Nationalpark Stilfserjoch.

Der 1935 gegründete Nationalpark Stilfserjoch ist mit 130.734 Hektar Fläche eines der größten Naturschutzgebiete Europas. Der Südtiroler Anteil beträgt 53.495 Hektar und ist dadurch gekennzeichnet, dass sich im Nationalparkgebiet zehn Gemeinden und 75 Prozent der Betriebe des gesamten Parkgebietes befinden.

Die Gemeinde Stilfs und die Gemeinde Martell liegen zur Gänze im Nationalpark. Zudem befinden sich drei Skigebiete und zwei Marmorbrüche und damit wichtige wirtschaftliche Tätigkeiten im Park. Mit dem neuen Parkplan sei in Abstimmung mit allen Interessensvertretungen ein Instrument geschaffen worden, das es dem Amt für den Nationalpark Stilfserjoch ermöglichen werde, das Nationalparkgebiet leichter zu führen, betonte die zuständige Landesrätin heute in der Regierungssitzung.

Die Einteilung des Gebietes in eine Kernzone, eine Bewahrungszone, Übergangsgebiete, besiedelte Gebiete, Skizonen und Marmorbrüche, die dazu gehörigen Durchführungsbestimmungen und die Parkordnung seien Voraussetzung dafür, dass sowohl Natur- und Landschaftsschutz gewährleistet seien, als auch den Menschen im Parkgebiet ein zukünftiges Leben und Wirtschaften ermöglicht werde.

Dass der Entwurf des Nationalparkplans und das Reglement, so wie geplant, noch vor der Sommerpause von der Landesregierung beschlossen werden konnten, begrüßt der Präsident des Führungsausschusses für den Nationalpark Stilfserjoch. Der Führungsausschuss hatte bereits im Mai 2021 ein nicht bindendes Gutachten zum Parkplan und der Nationalparkordnung abgegeben. Diese begutachteten Dokumente wurden dann über eine spezielle Arbeitsgruppe nochmals analysiert, verfeinert und überarbeitet.

Regelung für Natura-2000-Gebiete und Besucherlenkung

Im Parkplan werden die Natura-2000-Gebiete Chavalatschalm, Ortler Madatsch, Ulten Sulden, die Felsrasen von Agums und St. Ottilien detailliert beschrieben, wie die Direktorin der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, Virna Bussadori, berichtet.

Definiert wurden auch die für diese Gebiete nötigen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen definiert. Weiters wurde das Wandern, das Reiten und das Mountainbiken im Nationalparkgebiet über die Durchführungsbestimmungen und die Parkordnung unter Miteinbeziehung der Interessensgruppen geregelt. Dies dient dazu, die Besuchenden im Nationalparkgebiet zu lenken.

Nach der Veröffentlichung der Dokumente des Nationalparkplans werden etwaige Bemerkungen von Gemeinden, die Bürgern und Bürgerinnen oder Interessensgruppen analysiert und wenn möglich, in die von der Landesregierung genehmigten Dokumente eingearbeitet.

Ein weiterer Schritt ist die Genehmigung der Dokumente durch die Kommission für Raum und Landschaft. Dazu bedarf es dann noch des bindenden Gutachtens des Umweltministeriums wie der Direktor im Amt für den Nationalpark Stilfserjoch, Hanspeter Gunsch, erläutert.

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