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Die Steuer-Wahrheit

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Das derzeitige Umverteilungssystem, das auf Steuerprogression aufgebaut ist, funktioniert laut dem AFI – Reformen sei aber notwendig.

Die angekündigte, aber derzeit durch die Regierungskrise gestoppte Steuerreform ist eine Notwendigkeit, die nicht bis zum St.-Nimmerleinstag aufgeschoben werden kann, wenngleich das derzeitige Umverteilungssystem, aufgebaut auf Steuerprogression, „No-Tax-Area“, Steuerfrei- und -absetzbeträge in seinen Grundzügen funktioniert, so das Fazit des Arbeitsförderungsinstitutes AFI.

Zu berücksichtigen sei, dass sich Steuererklärungen auf das gemeldete Einkommen beziehen und dass das Phänomen der Steuerhinterziehung nicht erfasst ist.

Die Analyse beinhalte weiters nicht die von der IRPEF-Steuerbemessungsgrundlage ausgeschlossenen Einkommen, welche gesondert besteuert werden.

„Theoretisch ist das italienische Steuersystem zweifelsfrei auf soziale Gerechtigkeit ausgelegt. Die Probleme ergeben sich in der praktischen Anwendung: Der Staat versagt bei Steuerhinterziehung und Kapitalflucht. Die angekündigte Steuerreform muss vor allem darauf ausgerichtet sein, diese Phänomene einzudämmen“, betont AFI-Präsident Andrea Dorigoni.

Bereits das sechste Jahr in Folge nimmt das AFI | Arbeitsförderungsinstitut die Einkommenssteuerdaten des italienischen Finanzministeriums für Südtirol genauer unter die Lupe.

Der nunmehr veröffentlichten Daten würden die Umverteilungskraft des derzeitigen Einkommensteuersystems unterstreichen.

Die Ausgangsdaten sind die aktuellen Daten aus den Steuererklärungen 2021 – sie beziehen sich also auf das Steuerjahr 2020.

Wie das AFI belegt, ist die Einkommensungleichheit nach der IRPEF-Besteuerung geringer als vor der Besteuerung.

 Die Verteilung vor und nach Steuern

Für die Analyse stützt sich auf die Berechnung des sogenannten Gini-Index, einmal auf das Brutto- und einmal auf das Nettoeinkommen, aber auch auf den Differenzbetrag davon.

Dieser als Index von Reynolds-Smolensky bekannte Parameter ist Gratmesser für die Umverteilungswirkung der Steuer.

Der Gini-Index misst die Ungleichheit einer Verteilung zwischen 0 (alle haben gleich viel) und 1 (einer hat alles). „In unserer Studie haben wir für Südtirol für das letzte verfügbare Jahr einen Gini-Index von 0,457 für das Brutto-Einkommen und von 0,400 für das Netto-Einkommen berechnet, was beweist, dass das derzeitige Steuersystem die Verteilung zum Besseren verändert“, erläutert AFI-Direktor Stefan Perini.

Betrachtet man die Verteilung der erklärten Netto-Einkommen seit dem Steuerjahr 2011, so zeigt sich, dass die Unterschiede bis 2018 relativ stabil geblieben sind.

Für die folgenden zwei Steuerjahre gingen sie jedoch zurück, so das AFI.

Steuerfreibeträge 

Im Steuerjahr 2020 konnte jeder fünfte Südtiroler Steuerpflichtige (21,3%, d.h. 89.302 Steuerpflichtige) von seinem Gesamteinkommen Steuerfreibeträge in Abzug bringen, und zwar für einen Betrag von insgesamt 426 Mio. € bzw. 4.770 € pro Steuerpflichtigen. 75,2% der Summe machen Vorsorge- und -Fürsorgebeiträge aus, 20,7% die Zusatzvorsorge.

Steuerabsetzbeträge

Nahezu alle Südtiroler Steuerpflichtigen (98,4%, d.h. 412.566 Personen) konnten gesetzlich festgelegte Aufwendungen absetzen, was den Steuerertrag für den Staat um insgesamt 793 Mio. € minderte. Die wichtigsten abzugsfähigen Ausgaben betreffen die Abzüge für Arbeitseinkommen und Renten (55,4% aller abzugsfähigen Ausgaben), die Ausgaben für die Renovierung von Gebäuden (16,5%) und Abzüge für zu Lasten lebende Familienmitglieder (13,0%).

Interessant ist schließlich die Entwicklung des durchschnittlichen effektiven IRPEF-Satzes, d.h. jenes Satzes, der aus den progressiven Einkommenssteuer-Hebesätzen, aber auch aus den Frei- und Absetzbeträgen resultiert. Die Kurve steigt im ersten Teil relativ steil an, dann etwas weniger stark und konstant, und schließlich am oberen Rand der Einkommensverteilung wieder stärker, so das AFI abschließend.

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