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„Hohn für die Opfer“

Foto: Facebook/Christian Bianchi

Die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair zeigt sich über den Freispruch des nigerianischen Randalierers in Leifers empört.

Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair zeigt sich empört über den Freispruch eines 20-jährigen Nigerianers, der im Juni 2021 in Leifers mit Glasflaschen und Steinen auf Passanten losging und dabei 9 Personen verletzte. „Dieser Rechtsspruch ist ein Hohn für die Opfer und beispielhaft für ein Strafsystem, welches offenbar zwei Klassen kennt und gegenüber ausländischen Straftätern eine Kuscheljustiz praktiziert“, so Mair.

„Vorausgeschickt: es ist immer äußerst heikel, in einem Rechtsstaat einen Richterspruch in Frage zu stellen, vor allem wenn das von politischer Seite passiert. Doch der Freispruch des nigerianischen Flüchtlings, der im vergangenen Sommer in Leifers mit roher Gewalt auf Passanten losging, neun Personen teils erheblich verletzte und nur durch das couragierte Einschreiten von vier Landsleuten gestoppt werden konnte, reiht sich ein in eine lange Serie von ähnlich gearteten Vorfällen, bei deren Aufarbeitung vonseiten der Justiz allzu oft demselben Muster gefolgt wird: Flüchtling, gewalttätig, traumatisiert, nicht schuldfähig, frei“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete in einer Aussendung.

„Es ist schlicht keinem Bürger zu erklären, wie es sein kann, dass ein als Schutzsuchender in unser Land gekommener Afrikaner, der eine derart schwere Gewalttat begeht und dem laut psychatrischen Gutachten Gemeingefährlichkeit bescheinigt wurde, sich ohne jegliche Strafe weiter als freier Mann in unserer Gesellschaft bewegen kann. Eine festgestellte verminderte oder fehlende Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt darf höchstens eine strafmildernde Wirkung haben, aber keineswegs zu einem Freispruch führen!“, so Mair.

„Nachdem Migranten in der Kriminalitätsstatistik – vor allem bei Gewaltdelikten – im Vergleich zu Einheimischen drastisch überrepräsentiert sind, muss die Landesregierung endlich ihre politkorrekte Brille abnehmen und die nur logischen Handlungsschlüsse für die Zukunft daraus ableiten: Die Politik der offenen Grenzen ist sofort zu beenden. Der Rechtsstaat muss die Opfer schützen und nicht die Täter. Ausländische Straftäter müssen umgehend und bereits nach dem ersten Delikt ihr Aufenthaltsrecht verlieren, in Haft genommen, des Landes verwiesen und mit einer lebenslangen Einreisesperre bestraft werden. Der Gesetzgeber auf staatlicher Ebene hat die Aufgabe, hier umgehend nachzubessern und die Landesregierung muss ihres dazu beitragen“, so Mair.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (24)

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  • andreas1234567

    Hallo zum Abend,

    das ist Bequemlichkeit der Justiz und auch Fehlanreize.
    Ein anderes Urteil hätte „Revision“ geheissen (der Anwalt bekommt sein Geld sicher) und für die Justiz eine „neue Runde“, die haben auch keine Lust und so etwas gern runter vom Schreibtisch.
    Uninteressant wenn es jetzt das Zehnfache kosten wird für Sozialtherapie und Eingleiderungsmassnahmen, die einschlägigen Helferkreise helfen gern und kostenpflichtig.Da hat sich definitiv eine Industrie entwickelt..
    Fünf oder sechs solcher Paradiesvögel kann wohl jede Stadt ertragen (ich hab letztes Jahr herrlich über die Badenixe im Watherbrunnen gelacht, übrigens ein Geschenk aus D) aber es nimmt unangenehm überhand.

    „Schieben wir ihn ab“ ist unrealistisch, Herkunft vergessen oder bei der Massnahme gewalttätig werden reicht für eine Verhinderung.
    Dann greifen auch wieder die Helferkreise weil wer lässt sich schon seine Milchkuh ausfliegen, das dürfte jedem Bauer einleuchten der 300 Euro um jeden Rindskopf kassiert hat.

    Auf Wiedersehen in Südtirol

  • artimar

    Richter verlassen sich häufig allzu sehr oder gar blind auf „Gutachten“. Oft auch ohne auf die Frage der (professionellen) Haftung der Betreuung einzugehen. Das ist das eigentliche Problem.
    Es mutet schon seltsam an, dass laut Gutachten der Täter zwar zum Zeitpunkt der Tat gemeingefährlich und unzurechnungsfähig gewesen sei, aber im Abstand von Monaten bereits schon genesen, dass er jetzt nicht mehr gemeingefährlich sei und sich ohne Betreuung frei bewegen könne.

    • artimar

      *Richter verlassen sich häufig allzu sehr oder gar blind auf „Gutachten“. Oft auch ohne auf die Frage der (professionellen) Haftung der Betreuung einzugehen. Das ist das eigentliche Problem.
      Es mutet schon seltsam an, dass laut „Gutachten“ der Täter zwar zum Zeitpunkt der Tat gemeingefährlich und gar unzurechnungsfähig gewesen sei, aber nun im Abstand von Monaten bereits schon genesen ist, sodass er nicht mehr unzurechnungsfähig, gemeingefährlich sei und er sich ganz ohne Betreuung frei in der Öffentlichkeit bewegen könne.

    • heracleummantegazziani

      Dann soll ein Richter also als Nichtfachmann auch selbst den psychologischen Zustand eines Angeklagten einschätzen? Oder in anderen Fällen auch chemisch-physikalische Aspekte in einem Verfahren selbst einordnen? Sind so so ein Allround-Genie, dass Sie das könnten?

  • andreas1234567

    Hallo @obnr,

    zumindest in D funktioniert das so und es ist eine Dreieckskumpanei.

    Der Richter will den Vogel natürlich nicht wiedersehen und auch der Staatsanwalt hat genug anders zu schaffen.
    Jetzt kommt der „Gutachter“ ins Spiel, die Justiz hat ihre Lieblingsgutachter. Der weiss natürlich wie er zu begutachten hat, er will ja weiter bestellt werden und gegen klingende Münze „begutachten“
    Also wird dem armen Tropf eine pyrophysigonales reziprokes Klabautermannsyndrom bescheinigt.
    Jetzt kommt die dritte Partei, die Guten..Sozialtherapeuten und Helferkreise die sich des Gpeinigten annehmen und binnen Minuten feststellen hier ist die Integration aber so etwas von schief gelaufen. Für ein paar Tausend Euro scharen sich Sozialtherapeuten,Eingliederungshelfer,Bewährungsbedienstete um die arme Seele und mit ganz viel Glück bekommen sie ihn dahin der fegt einmal die Woche einige Quadratmeter einer Promenade oder verkauft irgendeine linksradikale Postille dieser Vereine.. Das wird dann bejubelt als vollwertig intergrierter Bürger der auf eigenen Füssen steht.

    Vielleicht versteht man jetzt ein wenig warum ich 300 Euro für eine Kuh in Bauernhand lieber sehe als 3 Cent in den Händen dieser Sozial-und Mitleidspiraten.
    Man muss realistisch sein, das Schreien nach „Abschieben“ ist populistisch, Grenzen sind zum Glück wieder auf und sollen es auch bleiben.
    Aber diese „Helferindustrie“ gehört gerupft..
    Zahlt lieber noch 300 Euro für tausende Ziegen und Schafe..Fleisch,Milch und Fell wird man noch brauchen, tausende Obdachlosenmagazinverkäufer und Promenadenfeger eher nicht.

    Auf Wiedersehen in Südtirol

  • criticus

    Eine zu lasche Demokratie hat leider Gottes immer noch Diktaturen gefördert!
    @andreas1234567 hat mit seinem Kommentar das Problem gut beschrieben.

  • romy1988

    Kein Wunder, dass immer mehr Italiener sich eine Giorgia Meloni als Ministerpräsidentin wünschen. Mit ihr würde es solche Gerichtsentscheidungen in Zukunft nicht mehr geben…wohlgemerkt, ich bin kein Fan von ihr.

  • iholta

    Würde es eine solchen Aufschrei geben, wenn der Täter ein Südtiroler wäre….ich frage für einen freund

  • robby

    Solche Immigranten für ein Jahr in die Familie eines Richters oder Staatsanwalts zwecks Integration geben. Mal schauen wie dann rechtsgesprochen wird.

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