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„Eine regelrechte Falle“

Gerichtsgebäude in Bozen

Die Gemeinde Völs ist wegen des tödlichen Unfalls in Atzwang zur Zahlung von 450.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. 

von Thomas Vikoler

Einige Passagen des Urteils des Bozner Zivilrichters Giulio Scaramuzzino lesen sich ziemlich hart: „Es bestand an der Unfallstelle eine ausgeprägte Gefahr, die für die Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar war.“ Und: „Die Gefahr war in seiner Ausprägung eine regelrechte Falle“.

Dies schreibt der Richter in einem vor einem Monat ergangenen Urteil zu einem Verkehrsunfall, der sich am 19. November 2016 nach einer Törggelepartie an der alten Holzbrücke über dem Eisack bei Atzwang ereignete. Ein von der 28-jährigen Giulia Valentini gelenkter Ford Fiesta stürzte auf der Völser Seite der Brücke in den Eisack. Die Lenkerin und der Beifahrer Alessandro Conti, 23, wurde dabei getötet.

Das Strafverfahren gegen den Völser Bürgermeister Othmar Stampfer, sowie einen Projektanten sowie den Obmann der Weginteressentschaft zum Tatverdacht der fahrlässigen Tötung, stellte Voruntersuchungsrichter Walter Pelino ein.

Nun aber hat Zivilrichter Scaramuzzino die Gemeinde Völs zur Zahlung von 450.000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen (Vater und Bruder) von Autolenkerin verurteilt. Laut Urteil trägt die Gemeinde Völs – die von einem Straßenanwohner auf das Problem der fehlenden Leitplanke an der Brückeneinfahrt hingewiesen worden sei, aber diese nicht anbrachte – 85 Prozent der Schuld an dem tödlichen Unfall, die Autolenkerin 15 Prozent.

„Wir haben das Urteil angefochten“, sagt der Völser Bürgermeister Stampfer, „wir teilen weder die Schuldzuweisung noch deren Aufteilung.“

Der Fall landet also demnächst also vor dem Bozner Oberlandesgericht.

Die Hinterbliebenen von Alessandro Conti haben auf ein Zivilverfahren gegen die Gemeinde, welche damals für die Instandhaltung der Straße zuständig war, verzichtet.

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