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Parksünden der Polizei

Fratelli d’Italia übt scharfe Kritik am Verhalten der österreichischen Polizei auf italienischem Staatsgebiet am Brenner. Eine parlamentarische Intervention ist bereits erfolgt.

von Erna Egger

Alessandro Urzì protestiert: „Das ist nicht angebracht. Es bedarf gegenseitigen Respekts. Es gibt Regeln, die zu respektieren sind“, betont der Landtagsabgeordnete von Fratelli d’Italia. Stein des Anstoßes ist das Verhalten der österreichischen Polizei auf italienischem Staatsgebiet am Brenner. Hierzu haben die Südtiroler Vertreter auch eine Parlamentsanfrage initiiert, die vom Kammerabgeordneten Francesco Lollobrigida eingereicht wurde. Aber von Anfang an: In den letzten Monaten wurde den Funktionären von Fratelli d’Italia vermeldet, das österreichische Polizisten Bars und Supermärkte am Brenner in Uniform und mit deutlich sichtbarer Dienstwaffe aufgesucht haben, um ihre privaten Einkäufe zu erledigen. „Das ist nicht gesetzeskonform: Wenn Polizisten private Erledigungen auf italienischem Staatsgebiet durchführen, dürfen sie nicht in Uniform und mit Pistolen erscheinen“, unterstreicht Urzì.

Nach diesen Reklamationen hat Fratelli d’Italia eine Parlamentsanfrage in die Wege geleitet. Der stellvertretende Innenminister Matteo Mauri stellte in seiner Antwort klar, dass „österreichische Beamte das italienische Hoheitsgebiet am Brenner nur zur Ausübung institutioneller Tätigkeiten und nicht aus privaten Gründen betreten dürfen.“ Das entsprechende Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit sei am 11. Juli 2014 von Italien und Österreich in Wien unterzeichnet, mit Gesetz Nr. 209 vom 3. November 2016 ratifiziert worden und am 1. April 2017 in Kraft getreten. Demzufolge darf das österreichische Polizeipersonal am Brenner nur mit Dienstwaffe und Uniform einreisen, um den Bahnhof zu erreichen, um folglich in die internationalen Züge einzusteigen und die entsprechenden Kontrollen auf der Strecke „Brenner-Innsbruck“ vorzunehmen, um gemeinsam mit der Bahnpolizei Brenner und der deutschen Polizei Güterzugkontrolldienste am Bahnhof Brenner durchzuführen, den trilateralen Begleitservice für Personenzüge auf der Strecke Trient-Brenner zu starten oder zu beenden, oder bei der Polizeidienststelle am Brenner vorstellig zu werden, um den Begleitdienst bei der aktiven oder passiven Rückübernahme oder der Auslieferung von Personen anzutreten. In der Antwort wird auch angeführt, dass zum beanstandeten Verhalten der österreichischen Polizeikräfte in den Dienststellen der Abteilung für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums keine formellen Berichte eingegangen sind.

Zu den getätigten Privateinkäufen seitens der österreichischen Polizeikräfte lautet es in der Antwort: „In jenem Fall wurde das Problem von derselben Dienststelle an die zuständige Tiroler Polizeidienststelle gemeldet, die zugesichert hat, dass ihr Personal intervenieren wird, um sicherzustellen, dass die Anwesenheit der österreichischen Polizei auf italienischem Hoheitsgebiet strikt an die Ausübung der institutionellen Tätigkeiten gebunden ist, wie es die bereits erlassenen Bestimmungen vorsehen.“ Die Antwort seitens des Ministeriums erfolgte im Februar dieses Jahres. Der Landtagsabgeordnete Urzì prangert nun weitere Verstöße seitens der österreichischen Polizeikräfte in Ausübung ihrer Tätigkeit an. Als Beweis legt er ein Foto vor, das vor wenigen Tagen am Brenner gemacht wurde: Dieses zeigt ein Polizeiauto, das, besetzt mit einem Beamten, auf einem Zebrastreifen vor dem Bahnhof abgestellt wurde. Urzì verweist darauf, dass das Parken auf Fußgängerübergängen gesetzlich verboten ist.

„Eine Regel, die für alle gelten sollte, erst recht für Polizeibeamte“, wettert der Landtagsabgeordnete, der hinzufügt: „Wer weiß, was passieren würde, wenn die italienischen Carabinieri auf der anderen Seite der Grenze etwas Ähnliches tun würden.“ Urzì hat hierzu eine Landtagsanfrage eingereicht und kündigt eine Meldung an den Präfekten zum Verhalten der österreichischen Ordnungskräfte an.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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