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Schuldiger Sanitäter

Kassationsgerichtshof in Rom

Die sechsmonatige Haftstrafe gegen einen Rettungssanitäter des Roten Kreuzes, der einer 76-jährigen Patientin den Transport mit dem Krankenwagen verweigerte, ist rechtskräftig.

von Thomas Vikoler

Der Tod ereilte die 76-jährige Patientin einen Tag später, am 25. Mai 2014 um 21.02 Uhr. Ein Rettungswagen, der damals unter der Telefonnummer 118 gerufen wurde (inzwischen 112), hatte sie ins Bozner Spital gebracht.

Etwas, was ihr 24 Stunden zuvor verweigert worden war. Und zwar von einer Person, welche dazu nicht die Ausbildung hatte. Ein Rettungssanitäter, der nun von der Kassation rechtskräftig zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde.

Die Kassation lehnte seine Beschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts als unzulässig ab. Ein zweiter Mitbeschuldigter, ein Angestellter der Notrufzentrale, war in der zweiten Instanz freigesprochen worden. Er hatte angegeben, er habe den Einschätzungen des Rotes-Kreuz-Sanitäters vertraut.

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