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Maskenpflicht im Bus bleibt

In öffentlichen Verkehrsmitteln und in sozio-sanitären Einrichtungen ist weiter die FFP2-Maske zu tragen. Dies bestätigt die neue Corona-Verordnung.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Dienstag die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 16 für das laufende Jahr 2022 unterzeichnet.

Mit der Verordnung werden die aktuellen staatlichen Anti-Corona-Regelungen für die öffentlichen Verkehrsmittel und die sozio-sanitären Einrichtungen übernommen. Die Masken-Pflicht bei den Prüfungen an Schulen entfällt mit der neuen Verordnung. Sämtliche Regeln gelten ab sofort.

Öffentliche Verkehrsmittel: Weiterhin FFP2-Maske für die Fahrgäste

Bis zum 30. September müssen die Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsmittel im ganzen Landesgebiet eine FFP2-Maske tragen. FFP2-Masken-Pflicht gilt auf den Zügen, die im interregionalen, im Intercity-, im Intercity-Nacht- und im Hochgeschwindigkeits-Personenverkehr eingesetzt werden, ebenso für Busse zur Personenbeförderung,  die mehr als zwei Regionen verbinden, für Busse, die für die Vermietung mit Fahrer bestimmt sind, für Fahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr oder im Regionalverkehr eingesetzt werden sowie für Schülerverkehrsdienste für die Grund-, Mittel- und Oberschüler. Ob die Vorschriften eingehalten werden, müssen die Personenbeförderungsunternehmen, ihre Beauftragten sowie die Eigentümer oder Betreiber überprüfen.

Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich: Maske bleibt

Einen Schutz der Atemwege tragen müssen auch die Beschäftigten, die Benutzenden und Besuchenden in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, der Aufnahmeeinrichtungen und der Langzeitpflege, der betreuten Pflegeheime (RSA), der Hospize, der Rehabilitationseinrichtungen, der Wohneinrichtungen für ältere Menschen und der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen. Wenn die dauerhafte Isolierung von nicht zusammenlebenden Personen aufgrund der Beschaffenheit der Orte und angesichts der Umstände dauerhaft möglich ist, entfällt die Masken-Pflicht.

Prüfungen an Schulen sind ohne Mund-Nasen-Schutz möglich

Bei den staatlichen Abschlussprüfungen des ersten und zweiten Bildungszyklus sowie bei den Abschlussprüfungen der Lehrgänge an den Fachhochschulen ist, sofern alle anderen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausnahmen

Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, ausgenommen. Ebenfalls keine Maske tragen müssen Personen mit Krankheiten oder Behinderungen, die mit dem Tragen einer Maske unvereinbar sind, sowie Personen, die mit Menschen mit Beeinträchtigung kommunizieren. Auch beim Ausüben einer sportlichen Tätigkeit braucht man den Mund-Nasen-Schutz nicht zu tragen.

Die Verordnung Nr. 16/2022 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (15)

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  • devils_son

    souviiieeel Güüüte, vieln Donk, es Vollpfostn

  • vogelweider

    Teufel, Teufel, auch, Sie sind ein seltsames Exemplar Ihrer Gattung.

  • foerschtna

    Führende Infektiologen bestätigen mittlerweile, daß diese Stofffetzen völlig ungeeignet sind, Ansteckungen mit Coronaviren zu verhindern. Das sei in etwa so, wie wenn man einen Fliegenschwarm mit einem Maschendrahtzaun aufzuhalten versucht. Und die Infektionszahlen in besonders maskengeilen Ländern geben ihnen absolut Recht. Aber um die Gesundheit geht es hier lange schon nicht mehr.

  • fliege

    Alles nur mehr lächerlich, in jeder Bar ist die Ansteckungsgefahr größer……

  • andreas1234567

    Hallo aus den Niederlanden,

    hier bestehen weiterhin keinerlei nennenswerte Maßnahmen.
    Man registriert allerdings eine gestiegene Patientenzahl um gleich von offizieller Seite hinterherzuschieben die meisten Patienten sind alt und Vorerkrankungen sind meist die Hauptursache.
    Zudem bittet man höflich die älteren Personengruppen eventuell eine Auffrischungsimpfung zu erwägen

    Das war es, so kann man das mit Ruhe und Hausverstand abhandeln.

    Es gehört allerdings auch ein Volk dazu was nicht in weiten Teilen das Spinnen anfängt,für jeden Halskratzer zum Testen rennt.
    In den Niederlanden können positiv Getestete seit 3 Monaten selbst entscheiden was sie mit ihrem Todesurteil anfangen, Quarantaenepflichten bestehen nicht.
    Soweit ich sehe sterben diese leichtsinnigen Niederländer wider Erwarten der Coronafanatiker gerade nichts aus.

    Gruß nach Südtirol

    • honsi

      @andreas danke für den Hinweis. Mit Angst hat man noch jede Bevölkerung regiert, ich dachte früher, dass diese Zeiten seit der Aufklärung vorbei sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Wir sind wieder in der Zeit der Ketzer und der Hörigen.

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