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Vertagte Entscheidung

Der Zweite Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat doch nicht über den umstrittenen Bettenstopp im Tourismus abgestimmt.

Am Ende kam es doch nicht zur Abstimmung.

Der Zweite Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat am Montag nicht über den umstrittenen Bettenstopp im Tourismus abgestimmt.

Laut dem von LR Arnold Schuler geplanten Bettenstopp sollten rund 33 Millionen Nächtigungen bzw. die 2019 gebuchten Betten plus 7.000 die Obergrenze bilden.

Der Bauern-Vertreter und Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses, Franz Locher, hat einen Ergänzungsantrag eingebracht, wonach die Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, von der Bettenobergrenze ausgenommen sein sollen.

Auch der Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, Andreas Leiter Reber, hat einen Antrag eingebracht, in dem der Bettenstopp nicht enthalten ist.

Am Freitag tritt der Zweite Gesetzgebungsausschuss vor der Landtagssitzung noch einmal zusammen. Über den Bettenstopp dürfte aber in der Juni-Sitzungswoche des Landtags nicht mehr abgestimmt werden.

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