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Die unterbrochene Zugfahrt 

Zwei Fahrgäste, die mit einem Zugkontrolleur wegen des fehlenden Tickets stritten, werden am Landesgericht wegen Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes verurteilt. 

von Thomas Vikoler

Zugkontrolleure haben es nicht leicht, sie müssen sich immer wieder mit randalierenden Fahrgästen befassen. Wenn diese zudem keinen Fahrschein haben, ist das für sie umso ärgerlicher.

Ein Zwischenfall auf einem Regionalzug von Bozen nach Verona im November 2019 wurde sogar zum Gegenstand eines Strafverfahrens am Landesgericht, das nun mit drei Schuldsprüchen in der Vorverhandlung abgeschlossen wurde.

Angeklagt waren drei Jugendliche um die 20 Jahre, welche sich auf jener Zugfahrt befanden. Ein Zugkontrolleure erwischte sie ohne Fahrschein und es ergab sich eine kuriose Szene: Wegen ihres fehlenden Tickets überreichten die drei Fahrgäste dem Kontrolleur kurzerhand einen 50-Euro-Geldschein. Es schaute danach aus, als seien sie bereit, das Ticket samt Strafe auf diesem Wege zu bezahlen.

Doch dazu kam es nicht. Die fahrscheinlosen Fahrgäste entrissen dem Schaffner bald darauf den Geldschein und schubsten ihn zur Seite, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt. Damit war die Angelegenheit nicht erledigt: Der Kontrolleur verständigte die Carabinieri, die am Bahnhof von Neumarkt zustiegen und die drei Jugendlichen identifizierten.

Es folgte eine Strafanzeige wegen Raubes (die entrissenen 50 Euro), Widerstands gegen Amtspersonen – und, etwas überraschend, Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes.

Der Regionalzug nach Verona musste wegen des Zwischenfalls zwischen dem Kontrolleur und den drei Jugendlichen für genau 23 Minuten am Neumarkter Bahnhof anhalten.

Laut Rechtsprechung ist für die Erfüllung des Tatbestandes nach Artikel 340 des Strafgesetzbuches die Dauer der Unterbrechung zwar relevant, aber nicht ausschlaggebend. Unerheblich ist der Umstand, ob die Unterbrechung mit Absicht oder – wie in diesem Fall – unabsichtlich herbeigeführt wurde. Die Höchststrafe für dieses Delikt liegt aber immerhin bei zwei Jahren.

Zwei der Fahrgäste wurden nun im Rahmen eines verkürzten Verfahrens (ein Drittel Strafnachlass) von Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg am Landesgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr, elf Monaten und zehn Tagen und zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt.

Der dritte Fahrgast wurde wegen seiner passiven Rolle in dieser Geschichte freigesprochen.

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