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Der Doppelgänger


Auf Facebook gibt sich ein Deutscher als Double von Landesrat Massimo Bessone aus. Das Zuckerberg-Unternehmen sieht aber keinen Grund einzuschreiten.

Von Matthias Kofler

Massimo Bessone staunte nicht schlecht, als er vor rund zwei Wochen von einer älteren Frau aus Deutschland auf den Vorfall aufmerksam gemacht wurde: Ein Mann, der sich auf Facebook Alfred Hugo nennt, verwendet seit geraumer Zeit die Fotos des Lega-Landesrats und gibt sich praktisch als dessen Doppelgänger aus. Man sieht Bessone alias Alfred Hugo beim Schneeballwerfen, in einem Hubschrauber und hinter dem Schreibtisch im Landesbüro. Sogar ein Bild mit Bessones Frau und Sohn ist unter dem Fake-Profil zu finden. Alfred Hugo hat nach eigener Angabe an der renommierten Oxford-Universität in Großbritannien studiert und lebt zurzeit in Deutschland. Er sei ein – so heißt es im Profiltext wörtlich – „gottesfürchtiger, liebenswürdiger und fürsorglicher Mann“.

Bessone kann über diesen haarsträubenden Fall von Identitätsklau nur den Kopf schütteln. Der Lega-Politiker hat alle seine Freunde dazu aufgerufen, das Fake-Profil zu melden. Er selbst hat sich auch schon an die Facebook-Betreiber gewandt – allerdings ohne Erfolg. Das Zuckerberg-Unternehmen teilte Bessone schriftlich mit, dass man das Profil von Alfred Hugo nicht sperren werde. Die Begründung: Es werde dort nicht gegen die Facebook-Regeln verstoßen. Und es komme niemand zu Schaden.

Damit will sich der Lega-Politiker freilich nicht zufriedengeben. Gestern erstattete er bei der Postpolizei Anzeige gegen Alfred Hugo. „Ich bin der festen Überzeugung, dass die unerlaubte und missbräuchliche Verwendung von Fotos fremder Personen eine Straftat darstellt“, erklärt Bessone gegenüber der TAGESZEITUNG.

Rechtsexperten weisen jedoch darauf hin, dass es grundsätzlich nichts Verbotenes ist, sich im Netz als Doppelgänger von anderen Personen auszugeben. Der Spaß hört aber spätestens da auf, wo Profile gezielt angelegt werden, um anderen Personen zu schaden, etwa indem Verleumdungen und Beleidigungen verbreitet werden oder Stalking betrieben wird. Eine Straftat kann auch begehen, wer ohne Einwilligung einer Person dessen Bilder verbreitet. Wer Opfer eines Photo-Stalkers wird, sollte aktiv werden, raten Experten. Die Identität des Täters werden Dienste wie Facebook in der Regel nämlich nur nach Aufforderung durch die Strafverfolgungsbehörden, also etwa Staatsanwaltschaft und Polizei, herausgeben.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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