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„Ein Meilenstein“

Julia Unterberger

Künftig können sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern den Nachnamen für ihre Kinder selbstbestimmt wählen.

Julia Unterberger hat keine Zweifel:

„Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichthofes zum Nachnamen für Kinder ist ein Meilenstein in den Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter. Jene Bestimmungen, die automatisch den väterlichen Nachnamen vorsehen, werden endlich für verfassungswidrig erklärt“, so die SVP-Senatorin.

So können künftig sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern den Nachnamen für ihre Kinder selbstbestimmt wählen. Bei Uneinigkeit werden beide Zunamen gegeben, über deren Reihenfolge entscheidet das Gericht.

Julia Unterberger weiter: „Einmal mehr war das Verfassungsgericht gezwungen, die Versäumnisse und Verzögerungen des Gesetzgebers auszugleichen. Nur dadurch konnte eine anachronistische Bestimmung überwunden und der in der Verfassung verankerte Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter umgesetzt werden.“

Die Entscheidung entspreche mehreren im Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen, schreibt Julia Unterberger, die selbst einen Antrag initiiert hatte Die jetzige Entscheidung des Kassationsgerichtshofes entbinde den Gesetzgeber nicht, in diesem Bereich tätig zu werden, sondern überlasse ihm die detaillierte Ausgestaltung der Regelung.

„Ich hoffe, dass die Justizkommission des Senats nun bald auf einen gemeinsamen Nenner kommt, um auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichts, endlich ein neues Gesetz über den Nachnamen der Kinder zu verabschieden“, so Julia Unterberger abschließend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (18)

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  • robby

    Wieso nur fällt mir da eine Figur aus den Romanen von Karl May ein?
    Ach ja, der ellenlange Namen: Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah.

  • andreas1234567

    Hallo zum Mittag,

    solange nicht der Unfug der Prominenten um sich greift die Vornamen der Kinder nach dem Zeugungsort auszuwählen so wie Brooklyn, Kingston,Lourdes,San Diego, Chelsea oder Ava Berlin bleibt es übersichtlich.
    Wäre blöd wenn viele Kinder plötzlich Rücksitzbank,Waschkeller,Heuboden oder Forsthütte heissen würden..

    Nomenklaturgruss aus D

  • gulli

    Und welcher Name steht als 1.? Der der Mutter oder des Vaters, auch das wird als diskriminierend bewertet.
    Hoffentlich ist das im Gesetz genau und vor allem „gleichberechtigt“ geregelt! ‍♂️

  • olle3xgscheid

    Volle wichtig, endlich RIESENPROBLEM welches die Bevölkerung druckt gelöst….

  • na12

    In Deutschland lachen sie uns Ewiggestrigen aus. Dort ist es schon lang üblich, dass Kinder beide Namen bekommen können. Die deutschen Nachrichten schreiben, dass in Italien endlich ein Meilenstein gelegt wird. Frauen in Italien behalten ihren Mädchennamen auch nach der Heirat, ihre Kinder aber den Nachnamen des Vaters. Lustig ist es dann für Lehrer, wenn Frau Müller kommt und der Lehrer nicht weiß, wer ihr Kind ist, denn das heißt ja mit Nachnamen Rossi. Das ist doch altes patriarchales Denken, dass das Kind den Namen vom „Samenspender“ bekommen muss. Dabei ist die Eizelle der Frau nicht weniger Wert, zudem trägt die Frau 9 Monate das Kind im Bauch und trägt es dann aus. Auch im Falle einer Trennung ist es richtig, dass das Kind dabei beide Nachnamen behält. Und wenn das Kind dann groß ist, kann es ja auch entscheiden, welchen Namen es behält. Da gibt es sicher Regelungen. Dieses Vorgehen war bis dato verfassungswidrig, jetzt wird wohl was getan, im heiligen Tirol und Italien.

  • dn

    QR-Code, find ich gut. Haben wir das nicht schon alles mit der Impfung abbekommen?

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