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Archivierter Alfreider

Der Wahlbestätigungsausschuss des Landtags kommt einstimmig zum Schluss, dass im Falle von Landesrat Daniel Alfreider keine Unvereinbarkeit vorliegt.

Der „Fall Alfreider“ war am Montag offizieller Gegenstand des Südtiroler Landtages. Der grüne Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba hatte als Vorsitzender eine Sitzung des Wahlbestätigungsausschusses einberufen. Grund ist das Bekanntwerden eines Rekurses an das Bozner Verwaltungsgericht. Die Kommission musste klären, ob Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider wegen dieses Rekurses unvereinbar mit dem Amt eines Landtagsabgeordneten ist. Alfreider ist Gesellschafter der Alfreider GmbH aus Kolfuschg, die im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht einen Rekurs gegen die Gemeinde Corvara und das Land Südtirol eingebracht hat. Beanstandet wurde deren Säumigkeit in Zusammenhang mit einer Erweiterung des Hotels Kolfuschgerhof, das sich neben einem Hotel der Alfreider GmbH befindet.

Es geht dabei auch um die Einstufung des benachbarten Hotels als 5-Sterne-Betrieb.
Das Bozner Verwaltungsgericht hat dazu eine Verfügung (am 1. März) und eine Verordnung (am 4. März) herausgegeben. Die Gemeinde Corvara hatte sich nicht in das Verfahren eingelassen (auch nicht das benachbarte Hotel), sehr wohl aber die Landesverwaltung. Es stand also die Frage im Raum, ob Alfreider gegen das Land hätte klagen dürfen oder nicht. Das Südtiroler Wahlgesetz besagt, dass bei Landtagsabgeordneten eine Unvereinbarkeit vorliegt, wenn sie als Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit der Region oder mit den Provinzen Bozen und Trient einen Rechtsstreit anhängig haben.

Wie der Vorsitzende Riccardo Dello Sbarba mitteilt, ist der Wahlbestätigungsausschuss zum Schluss gekommen, dass im „Fall Alfreider“ keine Unvereinbarkeit vorliegt. Die Kommission habe einstimmig (inklusive der oppositionellen Stimmen von Dello Sbarba und Maria Elisabeth Rieder) für eine Archivierung gestimmt, weil Alfreider nicht „Partei im Verfahren“ gewesen sei. Die Kommission hat vollinhaltlich die Argumentation des Landesrates bestätigt. Demnach halte der SVP-Politiker nur eine Minderheit an der GmbH (47 Prozent); die GmbH sei ein eigener Rechtskörper, dessen rechtlicher Vertreter nicht Daniel, sondern sein Bruder Stephan Alfreider sei.

Das Rechtsamt des Landtags hat ein Urteil des Kassationsgerichtshofs vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass eine Inkompatibilität nur dann vorliegt, wenn der Mandatar „in seiner eigenen Person“ am Verfahren beteiligt ist. Das sei bei Alfreider als Minderheitengesellschafter nicht der Fall. (mat)

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