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„Ungerechtfertigte Auflagen“

Foto: biogas-wipptal.com

Die Biogas Wipptal GmbH ist in den letzten drei Jahren gleich zweimal gegen die Gemeinde Pfitsch vor Gericht gezogen. Beide Urteile des Verwaltungsgerichts fielen zugunsten der Gesellschaft aus –, weil die Gemeinde ihre Zuständigkeiten überschritten hat.

von Erna Egger

Die Biogas Wipptal GmbH scheint mit der Gemeinde Pfitsch auf Kriegsfuß zu sein. Immerhin wurde schon das zweite Gerichtsverfahren innerhalb von nur drei Jahren zwischen den beiden Parteien ausgetragen.

Hierzu will Josef Mayr, Vizepräsident der Biogas Wipptal GmbH, präzisieren: „Mit der Gemeinde und auch mit dem Gemeinderat pflegen wir eine gute Zusammenarbeit. Es gibt nur einige Privatpersonen aus dem bäuerlichen Umfeld, die Druck auf die Gemeinde ausüben und uns immer wieder neue Auflagen aufbürden wollen.“

2016 wurde die Biogasanlage auf Gemeindegebiet Pfitsch in Betrieb genommen.

Rund 90 Bauern liefern dort ihre Gülle ab, die in der Anlage zu hochwertigen festen und flüssigen Düngern verarbeitet wird, welche hauptsächlich im Obst- und Weinbau Verwendung finden. „Die Bauern, die ihren anfallenden Dünger bei der Biogas Wipptal verarbeiten lassen, tragen aktiv zum Klimaschutz bei und halbieren ihren CO2-Fußabdruck bei der am Hof produzierten Milch“, betont Mayr.

Vor wenigen Jahren setzte die Gesellschaft auf ein weiteres Standbein: Als Alternative zum Dieselkraftstoff wird mittlerweile flüssiges Biogas (LNG) hergestellt – und hierzu ist die Gesellschaft Kooperationen mit Transportunternehmen eingegangen.

Zum Gegenstand der Gerichtsverfahren: Im Jahr 2018 reichte die Biogas Wipptal GmbH ein Varianteprojekt zur Erweiterung der Biogasanlage ein. Die Gemeinde Pfitsch knüpfte die Baukonzession an die Auflage, dass die Gesellschaft einen Verkehrsplan für die gesamte Zone erstellen müsse. Die Biogas Wipptal GmbH reichte dagegen beim Verwaltungsgericht Rekurs ein – und gewann. Laut rechtskräftigem Urteil vom 18. November 2019 befanden die Richter, dass die Gemeinde für die Erstellung eines Verkehrsplanes zuständig sei.

2021 zog die Biogas Wipptal GmbH abermals gegen die Gemeinde Pfitsch vor Gericht. Der Hintergrund: Am 6. Oktober 2020 hinterlegte die Biogas Wipptal GmbH ein weiteres Varianteprojekt für die Produktion von Biogas und Biomethan.

Das Landesamt für Gewässerschutz gab am 10. Dezember 2020 eine positive Stellungnahme ab, unter der Bedingung, dass eine Reihe von Auflagen eingehalten werden müssen.

Die Gemeinde Pfitsch fügte diesen Auflagen weitere Bedingungen hinzu: Mitunter dürfe die angelieferte Gülle ausschließlich aus der Rinderhaltung von Wipptaler Betrieben stammen und nicht die Menge von 8.000 Großvieheinheiten überschreiten.

Für die Biogas Wipptal GmbH nicht akzeptabel. „Weil wir auch Güllelieferungsverträge mit Bauern außerhalb des Wipptales haben“, so Mayr.

Lesen Sie mehr dazu in der Dienstags-Ausgabe der TAGESZEITUNG.

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