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Die Anklage

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Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die fünf Frauen aus dem Tauferer Ahrntal wegen erschwerter Kindsmisshandlung abgeschlossen.

Sie verbringen ihre Tage weiter im Frauengefängnis von Trient, vor der Kassation behängt ein Rekurs ihres Verteidigers Nicola Nettis gegen die Entscheidung des Bozner Freiheitsgericht, mit dem ein Hausarrest für sie abgelehnt wurde. Wegen der Gefahr einer Tatwiederholung und Vernichtung von Beweismitteln.

Es geht um die fünf Frauen aus dem Tauferer Ahrntal, die vor Weihnachten unter dem Vorwurf der erschwerten Misshandlung von Minderjährigen verhaftet worden waren. Nun hat die Staatsanwaltschaft Bozen die Ermittlungen gegen sie formell abgeschlossen. Ihr Rechtsbeistand hat nun 20 Tage Zeit Einsprüche zu erheben, Defensiv-Ermittlungen anzustellen oder ein Verhör seiner Mandantinnen zu beantragen.

Es handelt sich um teilweise verwandtschaftlich verbundene Frauen, die in einer sektenartigen religiösen Gemeinschaft mit Verbindungen zu einem „Schwertbischof“ in der Schweiz, zwei Minderjährige wochenlang traktiert haben sollen. U.a. mit Zwang zum nächtlichen Beten, Drohungen und Beleidigungen unter dem Vorwand, die bevorstehende Ankunft des Satans abzuwenden.

Die Vorfälle zwischen Ende November und Anfang Dezember sind zum Teil mit versteckten Videoaufnahmen der Carabinieri dokumentiert. Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens haben die beiden Minderjährigen die Tatverdächtigen zudem durch ihre Aussagen belastet.

Das Freiheitsgericht war aufgrund der Videoaufnahmen zum Schluss gekommen, dass der Tatbestand der Folter erfüllt ist.

Die Staatsanwaltschaft bleibt hingegen in ihrem Abschlussbericht, der eine Anklage vorwegnimmt, beim Vorwurf der erschwerten Misshandlung innerhalb der Familie. (tom)

 

 

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