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LH in Wien

Foto: lpa

Zu einer Reihe von politischen Gesprächen fährt Landeshauptmann Kompatscher am Mittwoch nach Wien. Auf der Agenda steht die Südtirol-Autonomie und aktuelle politische Herausforderungen.

Am Mittwoch unternimmt Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Dienstreise nach Wien:

Zwischen Mittwochnachmittag und Donnerstag wird sich der Landeshauptmann mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer und treffen.

Auch ein Austausch mit dem italienischen Botschafter in Wien, Stefano Beltrame sowie mit Wiens Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig steht auf dem Programm.

Im Mittelpunkt der geplanten Gespräche des Landeshauptmanns mit den politischen Spitzen der Republik Österreich wird die Südtirol-Autonomie und bisherige und künftige Entwicklung stehen. Bekanntlich gedenkt das Land Südtirol heuer zweier historischer Ereignisse rund um die Autonomie: den Abschluss des Zweiten Autonomiestatutes vor 50 Jahren und der Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien vor 30 Jahren.

Es ist dies das erste offizielle Treffen von Landeshauptmann Kompatscher mit Karl Nehammer nach dessen Angelobung als Bundeskanzler am 6. Dezember 2021.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • tirolersepp

    Dramatische Situation in der Ukraine

    Hier geht’s zur Onlinespende

    https://nachbarinnot.orf.at/nin/2022-hilfe-ukraine100.html

  • artimar

    Dass die Südtiroler Machtelite, aber auch in Wien und Rom gern und bei jeder Gelegenheit lieber sich selbst lobt und feiert, ist bekannt. Der reale Zustand der Minderheitenrechte und Selbstverwaltung gäbe dazu wohl weniger Anlass. Neuere akademischen Studien belegen es.
    Man hat es bis heute ja nicht mal geschafft, die ohnehin sehr wenigen Schutzbestimmungen des sogenannten Gruber-De-Gasperi-Abkommens im Rahmen des im Pariser Friedensvertrags von 1946 bislang umzusetzen, wie die:
    „b) Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in den öffentlichen Ämtern und amtlichen Urkunden sowie bei den zweisprachigen Ortsbezeichnungen;“
    Nach über 75 Jahren gilt nach wie vor: Für normsetzende und kundgemachte Amtsbeurkundungen gilt nur das Italienische als verbindlich, ebenso wie nur die geschaffenen italischen Orts- und Flurnamen der Terror- und Gewaltherrschaft (1922-1945) nach wie vor offiziell gültig sind. Ein kurzer Blick in einen italienischen Reisepass aus der ‚autonomen‘ Verwaltungszone reicht.

  • dn

    Wir haben die beste Autonomie. Wer wagt es daran zu (ver)zweifeln.

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