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Max Leitner ist frei

Der verhaftete Max Leitner (Foto: TZ/Lisi Lang)

Ausbrecherkönig Max Leitner darf in überwachte Freiheit und will einen Vergleich über ein Jahr und vier Monate Haft abschließen. Doch wo kommt er nun unter?

Von Thomas Vikoler

Max Leitner geht es nicht gut. Er wirkt apathisch, als er von Gefängniswärtern durch den Bozner Gerichtspalast geschoben wird. Er ist auf dem Weg zu einer Verhandlung, auf dem das über ihn erstellte psychiatrische Gutachten vorgestellt und über seinen Freiheitsstatus entschieden wird.

Knapp sechs Monate lang war der Ausbrecherkönig aus Elvas in U-Haft, drei davon im Hausarrest in Mauls. Doch dort hat es nicht funktioniert mit dem Umgang mit der Freiheit.

Dafür hat der Brunecker Psychiater Ivano Simioni eine Erklärung: Leitner leidet unter Wahnvorstellungen und Züge einer Borderlinie-Persönlichkeitsstörung. Er sei allein dann sozial gefährlich, wenn seine kriminelle Vergangenheit ins Spiel kommt, die ihn für 28 Jahre hinter Gitter brachte. Ansonsten, unter normalen sozialen Kontakten, könne der 63-Jährige, wenn psychologisch betreut, halbwegs stabil leben. Wegen seines gesundheitlich-psychischen Zustandes sei Leitner nicht haftfähig, betont Simioni in seinem psychiatrischen Gutachten zu seiner Schuldfähigkeit anlässlich mehrerer Straftaten, die er Anfang September in der Bozner Industriezone begangen hatte.

Leitner wurde zusammen mit einem österreichischen Staatsbürger wegen Schüssen gegen das Auto einer rumänischen Prostituierten verhaftet. Laut dem Gutachter war Leitner damals lediglich teilweise schuldfähig.

Deshalb ist die Haftstrafe, die seine Verteidiger Martin Fill und Angelo Polo mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt haben, vergleichsweise milde: Ein Jahr und vier Monate Haft ohne Bewährung wegen Besitzes einer Waffe (ursprünglich war im der Besitz einer Kriegswaffe vorgeworfen worden, dieser Tatbestand ist inzwischen gefallen), Widerstands gegen Amtspersonen und Hehlerei. Das Auto, mit dem Leitner und der Österreicher unterwegs waren, war als gestohlen gemeldet worden.

Der gerichtliche Vergleich soll demnächst am Landesgericht geschlossen werden, ebenso wie jener für seinen Begleiter, der ein Jahr, ein Monat und zehn Tage Haft auf Bewährung wegen Widerstandes und Hehlerei erhalten wird.

Gestern hat Voruntersuchungsrichter Peter Michaelerentschieden, dass Max Leitner in überwachte Freiheit darf. Wo genau, das wird sich in den kommenden Tagen zeigen, denn bisher konnten seine Anwälte keine Unterkunft nennen. Sie muss sich laut richterlicher Verfügung in der Stadt Meran befinden, wo Leitner bis vor seiner Verhaftung wohnte. Die Auflagen für die Sicherheitsmaßnahme: Verbleib auf Meraner Stadtgebiet, zweimal die Woche Unterschrift bei der Polizei, Betreuung durch die Sozialdienste und dem Zentrum für Psychische Gesundheit in Meran.

„Wir hoffen, dass unser Mandant auf diese Weise in eine stabile Situation gerät“, sagt Verteidiger Polo.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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