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Der Fall Alfreider

Ist Daniel Alfreiders Rekurs vor dem Verwaltungsgericht mit seinem Abgeordneten-Mandat vereinbar?

Von Matthias Kofler

Wie die TAGESZEITUNG berichtete, hat Vize-Landeshauptmann Daniel Alfreider – zumindest indirekt – gegen das Land rekurriert. Es ging dabei um die Erweiterung am Kolfuschgerhof in Corvara, die laut Urteil des Verwaltungsgerichts unrechtmäßig war. Der Rekurs kam von der Alfreider GmbH, an der Alfreider 47 Prozent der Anteile hält.

Das Südtiroler Wahlgesetz besagt, dass bei Landtagsabgeordneten eine Unvereinbarkeit vorliegt, wenn sie als Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit der Region oder mit den Provinzen Bozen und Trient einen Rechtsstreit anhängig haben. Verliert Alfreider also sein Mandat?

Der Landesrat argumentiert, dass er nur eine Minderheit an der GmbH halte (wenn man jedoch die Anteile seiner Frau mitrechnet, wird aus dieser Minderheit eine Mehrheit), die GmbH ein eigener Rechtskörper sei und er auch nicht dessen rechtlicher Vertreter sei (das ist sein Bruder). Darüber hinaus habe sich die Klage gegen die Säumigkeit der Gemeinde gerichtet und nur in untergeordneter Hinsicht gegen das Land.

Doch sind diese Argumente stichhaltig? Der Präsident der Wahlbestätigungskommission, Riccardo Dello Sbarba, will sich in der kommenden Woche beim Rechtsamt des Landtags über die Sachlage informieren. Er halte dies in Anbetracht der Presseberichte für geboten, auch um allen Gewählten Rechtssicherheit zu geben hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Rechte vor den verschiedenen Gerichten geltend zu machen. Dello Sbarba führt ins Feld, dass er selbst beim regionalen Verwaltungsgericht Berufung gegen die Provinz eingereicht hat, um die Veröffentlichung der Sel-Enel-Edison-Verträge zu erwirken (es war dies der Ausgangspunkt des Sel-Skandals). Allerdings habe es sich in seinem Fall sicher nicht um Rekurse im privaten Interesse gehandelt, so der Grüne.

In der SVP-Fraktion spricht man von einer „schiefen Optik“. Im neuen Verhaltenskodex der Partei heißt es: „Die berufliche Tätigkeit darf keinesfalls im Widerspruch zum Mandat, zur politischen Linie der Partei oder zur politischen Linie des Landes stehen, noch darf sie diese behindern.“ Hat Alfreider mit seinem Rekurs gegen dieses Prinzip verstoßen? Obmann Philipp Achammer will sich auf Nachfrage nicht dazu äußern.

Apropos Verhaltenskodex: Gestern hat sich Achammer mit den Wirtschaftsvertretern getroffen, um offene Fragen zu klären. Die Wirtschaftsvertreter halten es für einen Fehler, jegliche Lobbytätigkeit zu verbieten. Das Treffen endete ergebnislos. Während die Wirtschaftsvertreter „Formulierungsvorschläge“ einbringen wollen, bleibt der Obmann bei seiner Position: „An der Vermeidung von Interessenkonflikten und Lobbyismus wird nicht gerüttelt, das ist und muss im Interesse aller sein.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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