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„Krieg“ der Sterne

Streit um ein Hotel in Corvara: Nach einer Erweiterung am Kolfuschgerhof begann ein Rechtsstreit, der nicht nur mit Sternen, sondern auch mit Landesrat Daniel Alfreider zu tun hat.

von Silke Hinterwaldner

Der Kolfuschgerhof in der Gemeinde Corvara ist ein schmuckes Hotel, das in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde. Eigentlich sollte man einen Fünf-Sterne-Betrieb aus der Dependance und dem Vier-Sterne-Hotel machen – so zumindest hatte es die Baukonzession vorgesehen. Aber obwohl im April vor knapp einem Jahr das Bauende gemeldet wurde, verkauft man immer noch Betten in einem Vier-Sterne-Hotel.

Der Kolfuschgerhof soll dabei kein Einzelfall sein. Aber es ist wohl das erste Hotel, das deshalb vor Gericht zitiert wurde. Oder besser gesagt: Der Nachbarbetrieb hat nicht nur gegen das Hotel, sondern auch gegen die Gemeinde und das Land einen Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Anlass: Wer die Vorteile bei Umbau zu einem Fünf-Sterne-Betrieb nutzt, also größer ausbauen darf, muss dann auch tatsächlich einen solchen Betrieb anmelden. Aber das verursacht Mehrkosten, etwa für mehr Personal wie einen Nachtportier oder eine Küche, die rund um die Uhr besetzt sein muss.

Wo kein Kläger, da kein Richter: Oft werden beide Augen zugedrückt und die Gemeinden zwingen die Hotels nicht, auf fünf Sterne umzusatteln. Auch in der Gemeinde Corvara hat man lange zugeschaut. Obwohl das Nachbarhotel Delta im Laufe der vergangenen Monate immer wieder darauf hingewiesen hat, dass endlich die nötigen Schritte eingeleitet werden müssen, ist nicht viel passiert. Auch das Land scheint sich sehr viel Zeit gelassen zu haben. Erst nachdem im Dezember der Rekus beim Verwaltungsgericht hinterlegt worden war, ist man tätig geworden und hat das Hotel provisorisch als Fünf-Sterne-Betrieb eingestuft. Damit ist der Streitgegenstand in diesem Verfahren eigentlich weggefallen. Wenn man weiß, wie hoch die Strafen für eine ausständige höhere Einstufung ausfallen, wird auch klar, warum alle Beteiligten reagieren mussten: Wer nicht auf fünf Sterne geht, dem droht die sofortige Betriebsschließung und die Entrichtung einer Geldbuße von bis zu 2.700 Euro. Außerdem müssten bei Verletzung der Auflagen der Baukonzessionen der Abbruch der neu errichteten Kubatur angeordnet und strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Aber im Nachbarhotel Delta bestand man darauf, dass auch die Verfahrenskosten jene tragen sollen, die getrödelt haben. Die Richter am Verwaltungsgericht geben dem Rekurssteller auf ganzer Linie Recht: Gemeinde und Land müssen deshalb auch für den Kostenersatz aufkommen. Innerhalb der kommenden 30 Tage muss die Gemeinde Corvara zudem das eingeleitete Verfahren zum Abschluss bringen.

DER HINTERGRUND

Der Rekurs gegen den Kolfuschgerhof kommt von der Alfreider GmbH – Landesrat Daniel Alfreider hält 47 Prozent in dieser Gesellschaft. Darf er das?

Das Gesetz ist eigentlich ganz streng: Sobald ein einfacher Gemeinderat sich auf einen Rechtsstreit mit seiner Kommune einlässt, muss er sein Mandat zurücklegen. Das gilt auch für die allerkleinsten Gemeinden: So wurde etwa ein SVP-Gemeinderat in Prettau im Sommer 2020 aus dem Gemeinderat ausgeschlossen.

Was für einen kleinen SVP-Gemeinderat in Prettau gilt, sollte auch für den Landeshauptmannstellvertreter gelten. Möchte man meinen. Aber ganz so einfach ist es nicht.

Deshalb der Reihe nach: Das Hotel Delta wird von Stephan Alfreider geführt – er ist der Bruder von Daniel Alfreider. Offiziell zeichnet dafür eine Gesellschaft, die Alfreider GmbH. Ein Blick in das Register der Handelskammer zeigt, wer hinter dieser Gesellschaft steckt: Es sind dies die beiden Brüder Daniel und Stephan Alfreider gemeinsam mit ihren Ehefrauen (Landesrat Daniel Alfreider hält 47 Prozent). Sozusagen versteckt unter dem Mantel der GmbH haben die Alfreiders Rekurs gegen das Nachbarhotel beim Verwaltungsgericht hinterlegt. Sie haben in der Sache Recht bekommen: Der Kolfuschgerhof muss auf fünf Sterne aufstocken.

Gleichzeitig aber hinterlässt der urbanistisch und touristisch interessante Fall einen schalen Beigeschmack: Ist es richtig, dass der Landesrat gegen das Land vorgehen kann – der Gemeinderat in Prettau sich aber nicht im Rechtsstreit mit seiner Gemeinde befinden darf? Umso spannender wird diese Frage vor dem Hintergrund des Machtkampfes, der gerade die SVP beutelt. Um die Lage zu beruhigen, hat SVP-Obmann Philipp Achammer nun den Entwurf für einen Verhaltenskodex für seine Partei vorgelegt. Darin heißt es unter anderem: „Die berufliche Tätigkeit darf keinesfalls im Widerspruch zum Mandat, zur politischen Linie der Partei oder zur politischen Linie des Landes stehen, noch darf sie diese behindern.“ An anderer Stelle liest man: „Die Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger vermeiden nicht nur jene Situationen, die einen Interessenkonflikt darstellen, sondern auch jene, die bei allgemeiner Betrachtung als solcher wahrgenommen werden können.“ Aber wie so oft bei solchen Dingen: Man kann sie so interpretieren. Aber auch anders.

Apropos Gerichtsverfahren: Die Alfreider GmbH hat sich in dieser Sache eine in SVP-Kreisen gut bekannte Anwältin genommen. Es ist dies Katharina Zeller, Vizebürgermeisterin in Meran.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

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  • franz19

    Leider hat der Alfreider recht…Die Arroganz von diesen Hotelier ist einfach nur zum kotzen…und nicht der einzige Baufehler den er gemacht hat und immer wieder mit Geldsummen ausgeglichen hat..
    Naja mit viel Geld kann man sich alles leisten!!!

  • dn

    Wär fein, wenn wir z.Z. nur solche Problemchen hätten.

  • huggy

    Ob ein Landesrat klagen darf oder nicht ist wohl nebensächlich .
    Wichtig ist der eigentliche Sachverhalt mit dem unrechtmäßigen Umbau des Kolfuschger Hof der Familie Ebner .
    Und dagegen ist dringend vorzugehen !

  • schwarzesschaf

    Hauptsache alfreuder dürfte seine almhütten behalten. Da sieht man der fisch stinkt von kopf bis schwanz in unserem rechtssystem mit vitamin b geht alles

  • artimar

    Sozusagen hat er als Mitinhaber der Tourismusgesellschaft gegen sich als verantwortliches Mitglied der Landesregierung geklagt, um diesen offensichtlichen Miss- und Überstand zu stoppen, den hier ja offenbar die Gemeindeverwaltung zu verantworten hat und nicht die Alfreiders, Zellers. Schlimm, dass so etwas überhaupt notwendig ist/war. Mindestens wie so interessant wie der „schalen Beigeschmack“ (s.o.) wäre auch interessant zu erfahren:
    Ist der Bürgermeister nun kohärent und bereit auch die Verantwortung und Kosten dafür zu übernehmen bzw. zu welchen Schlussfolgerungen kommt er?

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