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Die 16 Suspendierten

Foto: lpa/unsplash

Die Auswirkungen der Impfpflicht im Sanitätsbetrieb halten sich in Grenzen: Bis Februar sind nur 16 ungeimpfte ÄrztInnen vom Dienst suspendiert worden.

von Matthias Kofler

Im November des vergangenen Jahres schlug der Südtiroler Sanitätsbetrieb Alarm: Etwa 300 ÄrztInnen im Land hätten sich nicht gegen das Coronavirus geimpft. 190 davon hätten sich aus gesundheitlichen Gründen von der Impfpflicht befreit, etwa 111 ÄrztInnen würden hingegen vom Dienst suspendiert.

Die Befürchtungen aus dem Spätherbst scheinen sich aber nicht zu bewahrheiten. Wie Sanitätslandesrat Thomas Widmann in der Beantwortung einer Landtagsanfrage der Freiheitlichen Ulli Mair mitteilt, wurden bis zum 31. Januar 2022 lediglich 16 ÄrztInnen des Sanitätsbetriebs aufgrund der nicht durchgeführten Impfung vom Dienst suspendiert. Für die Kontrolle und Einhaltung der Impfpflicht ist seit dem 27. November 2021 die Ärztekammer zuständig. Es verblieben, so Widmann, noch 15 ÄrztInnen, die aus diversen Gründen von der Impfpflicht befreit seien – allerdings niemand davon dauerhaft.

Als mögliche Gründe für eine Befreiung nennt der SVP-Politiker eine Schwangerschaft im ersten Trimenon; Fieber und fieberhafte akute Erkrankungen; Schübe von bestehenden Erkrankungen, wo Therapien mit hochdosierten Immunsuppressiva notwendig sind; akut aufgetretene Erkrankungen, die zur Zeit der geplanten Impfung eine Behandlung brauchen, die eine Wirkung der Impfung vermindern könnte; sowie Nebenwirkungen nach der Impfung, die im Moment der Zweitdosis noch nicht komplett weg oder noch in Abklärung sind. Die Befreiung von der Impfpflicht nimmt der Hausarzt / die Hausärztin vor, wobei der Sanitätsbetrieb die angegebene Begründung überprüft.

Laut Widmann gab es Fälle, wo eine Befreiung seitens eines Arztes vorgelegt wurde, jedoch dieser nicht wie vorgeschrieben der eigene Hausarzt war, und zusätzlich große Mängel in den Inhalten oder nicht der Wissenschaft entsprechende Inhalte dargestellt wurden, wonach die Impfung gegen Sars Cov 2 gefährlich für die Gesundheit sei, neurotoxische Wirkungen habe oder ADE verursachen könne. „Es gab Befreiungsschreiben, wonach Allergien auf Lebensmittel und Substanzen, die nicht in der Impfung enthalten sind, als Grund zur Befreiung angegeben wurden. Dies wurde allerdings nicht akzeptiert“, betont der Landesrat. Nicht akzeptiert worden seien auch Befreiungsschreiben ohne Begründung bzw. mit der Begründung wie: „Ich möchte auf Novavax warten.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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