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Das Rundschreiben

Am Mittwochabend hat Landeshauptmann Arno Kompatscher den Gemeinden das Rundschreiben verschickt, mit dem die Details zur Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen geklärt werden.

von Markus Rufin

Dass Südtirols Gemeinden Flüchtlinge aufnehmen wollen, das wurde in den letzten Tagen ersichtlich. Viele haben sich bereits auf die Suche nach geeigneten Strukturen gemacht, einige haben sie sogar bereits gefunden.

Doch einige Gemeinden wussten gar nicht so recht, wonach sie suchen sollten, sie warteten auf das Rundschreiben, welches die Details klären sollte.

Am Mittwochabend wurde dieses Rundschreiben von Landeshauptmann Arno Kompatscher verschickt. Grundsätzlich – so im Rundschreiben – müsse man zwischen zwei Aufnahmemodalitäten unterscheiden. Das eine seien Privatinitiativen, das andere staatliche Programme.

Da die ukrainischen Staatsbürger Bewegungsfreiheit genießen, können sie ohne Probleme beispielsweise von Verwandten aufgenommen werden. Diese Privatinitiativen unterliegen keinen besonderen Auflagen, werden aber auch nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert. Die Anwesenheit muss lediglich der Quästur gemeldet werden.

Bei den staatlichen Programmen gibt es zum einen die CAS- (Centri di accoglienza straordinaria) und zum anderen die SAI-Programme (Sistema accoglienza e integrazione).

Über die CAS-Schiene gebe es die Möglichkeit, geeignete Immobilien durch die Gemeinde zu melden. Das Regierungskommissariat beziehungsweise das Land kümmern sich dann um die Aktivierung. Die Zuweisung der Personen erfolgt über das Regierungskommissariat. Wichtig: Mieten sind dabei nicht vorgesehen.

Für das SAI-System liegen momentan keine detaillierteren Informationen vor, allerdings sei eine Erhöhung laut dem letzten Gesetzesdekret von Mario Draghi vorgesehen. Hierbei können Gemeinden direkt auf das Programm zugreifen.

Während das CAS-Programm für größere Einrichtungen geeignet ist, empfiehlt sich bei kleineren Lösungen das SAI-Programm.

Laut Rundschreiben können ukrainische Staatsbürger auch ohne Asylantrag aufgenommen werden. Sie können sich bei der Flüchtlingsberatung der Caritas oder dem Infopoint der Vereinigung Volontarius melden.

Im Rundschreiben weist Kompatscher auch daraufhin, dass es sich vermutlich vorwiegend um Frauen, Kinder und Familien handeln wird, die die Strukturen in Anspruch nehmen. Um eine Struktur zu melden, muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden.

Die Immobilien sollten eine Kapazität zwischen 25 und 50 Personen ermöglichen. Prioritär werden Immobilien in Betracht gezogen, die unentgeltlich zur Verfügung stehen.

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