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Unliebsame Gäste

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Am Landesgericht werden drei Bozner zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die einen Barbetreiber drangsalierten.

von Thomas Vikoler

Eigentlich die Wunschvorstellung eines jeden Gasthausbesuchers: So viel konsumieren, wie man will – und nichts dafür zu bezahlen.

Diesen Wunsch erfüllten sich offenbar drei junge, aus Kalabrien stammende Bozner. Sie besuchten im Jahre 2020 sieben Monate lang eine Bar am Stadtrand von Bozen und führten sich dort auf, als gehöre der Gastbetrieb ihnen. Sie ließen sich vom Wirt alkoholische Getränke servieren, beglichen aber niemals eine Rechnung.

Gratis-Konsum, der mit wiederholten Drohungen und Körperverletzung verbunden war. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft, die nach einer Anzeige des Wirts einen Haftbefehl beantragte, handelte sich dabei um Erpressung und Nötigung. Der Haftbefehl wurde vollstreckt, die drei unliebsamen Gäste wurden zeitweise in den Hausarrest überstellt.

Der Wirt hatte Strafanzeige gegen die Männer erstattet, nachdem er im Rahmen einer Art Strafaktion von ihnen mittelschwer verletzt wurde. Sie drückten ihn, weil er die Herausgabe von Gratis-Getränken verweigert hatte, auf den Boden und traktierten ihn mit Fußtritten. Der Wirt musste ins Krankenhaus, die Ärzte diagnostizierten eine Heilungsdauer von 20 Tagen.

Am Mittwoch fand am Landesgericht die letzte Vorverhandlung zu diesem erschreckenden Fall statt, in die sich der Wirt als Nebenkläger eingelassen hatte.

Im Rahmen eines verkürzten Verfahrens (ein Drittel Strafnachlass) in der Vorverhandlung verkündete Richter Emilio Schönsberg folgende Urteile: Fünfeinhalb Jahre, fünf Jahre bzw. vier Jahre und zehn Monate Haft für die drei Gasthausbesucher. Sie müssen dem Nebenkläger zudem 5.000 Euro Anzahlung auf den Schadensersatz leisten und seine Verfahrensspesen übernehmen.

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