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Störung beim Klageregister

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Weil es eine technische Störung bei den Anmeldungen zur Volkswagen-Musterfeststellungs-Klage gab, ist eine erneute Anmeldung erforderlich, schreibt die Verbraucherzentrale. 

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat für Anmeldungen für Musterfeststellungsklagen im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 eine technische Störung gemeldet. Die auf den Internetseiten des BfJ eingegebenen Formulardaten wurden nicht in allen Fällen an das BfJ weitergeleitet.

Das teilt die Südtiroler Verbraucherzentrale mit.

Betroffen sind Verbraucher:innen, die sich zwischen dem 25. Januar und dem 11. Februar 2022 zu einer Musterfeststellungsklage über ein Online-Formular angemeldet und keine postalische Bestätigung über die Eintragung vom BfJ erhalten haben. Auch Rücknahmen, Änderungsmitteilungen und die Beantragung von Registerauskünften im selben Zeitraum wurden zum Teil nicht übermittelt.

Dies kann auch Verbraucher:innen betreffen, die sich im entsprechenden Zeitraum zur Volkswagen-Musterfeststellungs-Klage angemeldet haben.

Wie vorgehen?

Wenn Sie sich also im genannten Zeitraum, 25. Januar bis 11. Februar 2022, zur Klage angemeldet haben, aber keine Bestätigung per Post erhielten, fragen Sie beim BjJ nach, ob die Registrierung erfolgreich war. Hierzu reicht eine einfache e-mail mit Vornamen und Nachnamen an [email protected].

Wenn die Registrierung tatsächlich nicht erfolgreich war, müssen Sie das von der VZS zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen und per E-Mail an [email protected] zusenden.

Nur bei einer wirksamen Anmeldung zum Register können Verbraucher:innen von dem Ergebnis einer Musterfeststellungsklage profitieren. Die Bestätigung der Anmeldung, welche per Post zugeschickt wird, sollte unbedingt aufbewahrt werden.

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