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Der Fall Campofranco

Der Zivilstreit um die Ablöse von Franz Ferdinand Graf Huyn als Projektleiter des Bozner Palais Campofranco mündet nun in einen Strafprozess: Der Graf muss sich wegen Unterschlagung verantworten.

von Thomas Vikoler

Die Wege der beiden Grafen trennten sich im Jahre 2019 – mitten in der Bauphase für die Renovierung und Aufwertung des Palais Campofranco am Bozner Waltherplatz.  Das Vertragsverhältnis mit Franz Ferdinand Graf Huyn, freiberuflich als Leiter des Projekts von der Firma CaDoMa beschäftigt, wurde aufgelöst. Georg Graf Kuenberg, der Eigentümer des historischen Palais, setzte an seiner Stelle den ehemaligen Loacker-Manager Michael Kompatscher ein.

Das erneuerte Campofranco ist im vergangenen Herbst nach fünfjährigem Umbau feierlich eröffnet worden. Das historische Palais wurde in ein Geschäftszentrum mit Gastronomie verwandelt – inklusive Konservierung eines Gingko-Baumes im Innenhof.

Doch im Hintergrund tobt ein juristischer Streit zwischen den beiden Grafen: Graf Huyn, der Abgelöste, reichte beim Landesgericht eine Zivilklage gegen die Firma CaDoMa ein, diese wiederum verklagte den ehemaligen Projektkoordinator auf Schadensersatz.

Und nun kommt ein Strafprozess am Landesgericht dazu: Gegen Graf Huyn wurde gestern in einer Vorverhandlung ein Hauptverfahren vor Einzelrichter Stefan Tappeiner eingeleitet, das am 12. Mai beginnt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Unterschlagung. Unterschlagung nicht von Geld, sondern von Computern und Datenträgern. Der Graf, so die Tathypothese, habe die Hardware vor seinem unfreiwilligen Abgang als Verwalter des Campofranco rechtswidrig mitgenommen.

Die Kanzlei Moccia, die Graf Huyn in diesem Strafverfahren verteidigt, widerspricht ihr: Der Verwalter habe die Computer der CaDoMa abgekauft, es handle sich als um sein rechtmäßiges Eigentum. Also keine Unterschlagung.

Im Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft findet sich allerdings kein Hinweis auf einen Kauf.

Der Hintergrund des kuriosen Strafrechtsfalls ist folgender: Die Firma von Georg Graf Kuenberg, die sich als Zivilpartei in das Verfahren gegen Graf Huyn eingelassen hat, ist weniger am pekuniären Wert der vermeintlich unterschlagenen Computer interessiert als an deren Inhalt.

Auf diesen befinden sich nämlich die Nachweise über das Wirken des früheren Campofranco-Verwalters, die für das laufende Zivilverfahren von erheblichem Beweiswert wären. Der neue Verwalter Michael Kompatscher sprach 2019 von „schwerwiegendsten Mängeln bei der Planung des Umbaus“, insbesondere was die Einhaltung von dessen Budget betrifft.

Das Hauptverfahren am Landesgericht wird zeigen, ob die Computer – und somit die darauf gespeicherten Daten – überhaupt noch existieren. Und ob sich der geschasste Graf tatsächlich einer Unterschlagung schuldig gemacht hat oder nicht.

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