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Tausende Kontrollen

Im Rahmen einer Sitzung des Provinzialkomitees für öffentliche Ordnung und Sicherheit wurde Bilanz über die durchgeführten Kontrollen gezogen. 

Am letzten Mittwoch hat eine vom Regierungskommissär, Präfekt Vito Cusumano, einberufene Sitzung des Provinzialkomitees für öffentliche Ordnung und Sicherheit stattgefunden, um den Verlauf der von den aktuellen nationalen und lokalen Notstandsbestimmungen vorgesehenen Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr durch Covid-19 in Südtirol zu prüfen, sowie die Bestimmungen über die Überprüfung der COVID-19-Nachweise (Grüner Pass) zu besprechen.

Per Videokonferenz zugeschaltet waren neben den Spitzenvertretern der Ordnungskräfte, der Verkehrspolizei und der Bahnpolizei, auch der Kabinettschef des Landeshauptmannes, der Bürgermeister von Bozen, der stellvertretende Kommandant der Stadtpolizei der Landeshauptstadt, der Abteilungsdirektor des Ressorts Infrastruktur und Mobilität, sowie der Amtsdirektor des Arbeitsinspektorats.

Eingangs wurde erneut das außerordentliche Engagement der Ordnungskräfte und der Gemeindepolizei unterstrichen, die seit fast zwei Jahren die Einhaltung der zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erlassenen Vorschriften mit Augenmaß und Vernunft gewährleisten und dabei die volle Unterstützung und Anerkennung der vielen Bürger erhalten, die dieses Bedürfnis mit großem Bürgersinn teilen.

Insbesondere wurden zwischen dem 11.3.2020 und dem 27.01.2022 insgesamt 705.182 Personen kontrolliert und 9.784 Verstöße (1,4 Prozent) festgestellt.

Im gleichen Zeitraum wurden in Südtirol 238.606 Handelsbetriebe kontrolliert: dabei wurden gegen 475 Betriebe (0,2%) Verwaltungsstrafen verhängt.

Was die – in Umsetzung der Weisungen des Innenministeriums mit Rundschreiben vom 2. Dezember 2021 – veranlassten landesweiten Kontrollen anbelangt, wurden von den bis zum 27. Januar 2022 kontrollierten 90.839 Personen, 307 Personen (0,3%) bestraft, weil sie nicht im Besitz des grünen COVID-19- Nachweises waren.

Im gleichen Zeitraum wurden 15.867 Wirtschaftstätigkeiten kontrolliert. Es wurden 136 Strafen (0,9 % der Gesamtzahl) verhängt und 26 Betriebe mussten vorläufig ihre Tätigkeit schließen.

Schließlich wurden 162 Personen mit Geldstrafen belegt, weil sie den Mund-Nasen-Schutz gar nicht oder nicht richtig trugen und 14 Personen im Sinne von Art. 260 K.D. Nr. 1265 von 1934 angezeigt, weil sie während der vorgeschriebenen Isolation ihr Haus oder ihren Aufenthaltsort verlassen hatten.

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