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Die Rekurswelle

Gegen die Zuschläge für außerstädtische Buslinien sind beim Verwaltungsgericht mindestens vier Rekurse eingegangen.

von Thomas Vikoler

Die digitalen Datenmengen zu den einzelnen Losen sind derart umfangreich, dass die Rekurssteller beim Bozner Verwaltungsgericht eine Überschreitung der vorgesehenen Limits beantragen mussten. Gerichtspräsident Michele Menestrina hat den Anträgen nun stattgegeben.

Das Vorspiel zu sicherlich umkämpften Verfahren mit Streitwerten von bis zu 80 Millionen Euro pro Los.

Zur Erinnerung: Ende November hat die Landesausschreibungsagentur die Zuschläge für zehn Lose für den außerstädtischen Busverkehr erteilt. Nun folgen mindestens vier Rekurse, in denen die Aufhebung der entsprechenden Zuschläge bzw. Verträge beantragt wird. Eine rechtlich komplexe Angelegenheit, die sich auf mehreren Ebenen abspielt. Ein Teil der Dienste sind inzwischen auf die neuen Konzessionäre übergegangen.

Auch die Transportgesellschaft SAD, bisher mit rund 60 Prozent der Konzessionen der marktbeherrschende Player, der bei der Neuausschreibung leer ausging, hat Rekurs eingebracht. Und zwar gegen den Zuschlag an die Firma Pizzinini plus einigen weiteren Firmen für das Los Nr. 6, welches das Eisacktal betrifft.

Für die Lose eins (Unterland), drei (Schlern-Gröden) und vier (Vinschgau) wurden die Konzessionen an das Unternehmen Simobil aus Kastelruth vergeben. Gegen zwei davon wurde nun beim Verwaltungsgericht Rekurs eingebracht, jeweils seitens des Unternehmens Auto Volgger.

Die Firma hält die Zuweisung der Lose für das Unterland und Vinschgau an Simobil für rechtswidrig und fordert, dass ihr, der Zweitplatzierten, die Konzession übertragen wird.

Ebenfalls Rekurs eingebracht hat die Firma Josef Gatterer aus Pfalzen, und zwar gegen den Zuschlag des Loses Unteres Pustertal an die Bietergemeinschaft Pizzinini/Auto Rainer.

Alle vier Anfechtungen wurden von den römischen Anwälten Francesco Pignatiello und Marco Salina mit Hilfe eines hiesigen Domiziliataranwalts eingebracht.

Ob weitere rechtliche Schritte gegen die Zuschläge folgen werden, wird sich zeigen. Die bisherigen Rekurssteller behalten sich vor, Schadensersatzforderungen vorzubringen.

Doch die Verfahren befinden sich derzeit, wie erwähnt im Anfangsstadion, Verhandlungen vor dem Richtersenat müssen erst festgesetzt werden.

 

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