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Gebremster Tosolini

Der Bozner Immobilienunternehmer Pietro Tosolini scheitert mit dem Versuch, die Detailhandelsflächen im Einkaufszentrum Centrum um 3.000 Quadratmeter zu erweitern. Ein Wink für das Metro-Areal.

Von Thomas Vikoler

In der Südtiroler Gesetzgebung zur Raumordnung gibt es trotz des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft aus dem Jahre 2018 eine gewisse Kontinuität zur Post-Benedikter-Ära: Im neuen Gesetz wurde die Möglichkeit übernommen, in Gewerbezonen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Detailhandelsflächen auszuweisen. Es braucht hierfür – weiterhin – den Nachweis, dass kein Überangebot an diesen in der betreffenden Gemeinde besteht sowie positive Gutachten der Standortgemeinde und der umliegenden Gemeinden.

Diese fielen im konkreten Fall gemischt aus:

Die Gemeinden Ritten, Karneid und Eppan hatten nichts dagegen einzuwenden, dass das Einkaufszentrum Centrum in der Bozner Industriezone um 3.694 Quadratmetern, 2.964 davon Detailhandel, 730 Quadratmeter Dienstleistung, erweitert würde. Die Gemeinde Leifers und die Standortgemeinde Bozen erteilten hingegen ein negatives Gutachten zu einem entsprechenden Antrag des Consortium Centrum GmbH, Eigentümerin des Einkaufszentrums aus dem Portfolio des Bozner Immobilienunternehmers Pietro Tosolini.

Das derzeitige Shopping Center verfügt über eine Detailhandelsfläche von 9.518 Quadratmeter, würde also in bestehenden Gebäuden um rund die Hälfte erweitert.

Doch die Landesregierung lehnte den Antrag mit einem Beschluss am 24. Februar vergangenen Jahres ab. Begründung: Die negativen Gutachten der Landesabteilung für Wirtschaft, der Landeskommission für Raum und Landschaft und des Rates der Gemeinden.

Dort war u.a. festgehalten worden, dass die Angaben des Antragstellers über die Verfügbarkeit von Detailhandelsflächen in anderen Gegenden der Stadt „ungenügend“ seien. Anders ausgedrückt: Der Nachweis, dass es in Bozen Süd weitere Detailhandelsflächen benötigt würden, sei nicht erbracht.

Gegen den Beschluss und die negativen Gutachten zog Tosolini, wie erwartet, vor das Verwaltungsgericht. Ohne Erfolg. Gestern wurde das Urteil zu dieser umkämpften Causa veröffentlicht, der Rekurs wurde abgelehnt.

Dabei war in diesem eine kuriose These aufgestellt worden: Mit der Begründung der Landesabteilung für Wirtschaft, dass die Handels-Entwicklung der Stadt und Gesamt-Südtirols mit der Errichtung von Benkos Waltherpark im Zentrum und der Verbauung des Bahnhofsareals gesichert sei, würde die Handels-Gesetzgebung in Südtirol durch ein Fachgutachten faktisch übersprungen bzw. abgeschafft.

Dies sei, so urteilte das Gericht, lediglich ein Nebenaspekt des Gutachtens. Der Rekurssteller habe insgesamt nicht nachweisen können, dass es in der ganzen Stadt nicht ausreichend Detailhandelsflächen gebe, um eine Erweiterung des Centrum um die genannten knapp 4.000 Quadratmeter zu rechtfertigen.

Das Urteil enthält auch einen Hinweis für eine weitere von Tosolini beantragte Umwidmung von Gewerbeflächen in Detailhandel: Es geht um das Metro-Areal in der Industriezone, in dem ein Shopping-Center mit 40.000 Quadratmetern Fläche entstehen soll. Der Antrag behängt derzeit bei der zuständigen Landesabteilung, die Gemeinde Bozen hat im Mai ein negatives Gutachten gegeben.

 

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