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Vorteile für Geimpfte

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Der Staat hat auch die Quarantäne-Regeln für Schüler abgeändert. Wer nun wann in den Fernunterricht muss und welche Ausnahmen für Geimpfte gelten.

von Markus Rufin

Am Mittwoch beschloss die italienische Regierung die Änderung der Quarantäne-Regelungen in den Bildungseinrichtungen. Große Änderungen gibt es nun insbesondere für geimpfte Schüler in den Oberstufen.

Zur Erinnerung: Bisher galt in ganz Südtirol die Regelung, dass eine Klasse nur dann in Quarantäne muss, wenn mindestens drei positive Fälle auftreten. Schüler, die am Nasenflügelscreening teilnehmen, konnten unter Umständen vor einer Quarantäne bewahrt werden, wenn sie negativ waren.

Doch nun gibt es neue Regeln: Während in den Kindergärten, Kitas und anderen Kleinkinderbetreuungsstrukturen die gesamte Gruppe bereits bei einem Fall in Quarantäne gehen muss, müssen Schüler der Unterstufe (bis zur zweiten Mittelschule) erst bei zwei positiven Fällen pro Klasse in den Fernunterricht wechseln und bleiben für sieben Tage in Quarantäne. Ausnahmen für Klassen, in denen viel getestet wird, gibt es nicht.

Lesen Sie mehr dazu in der Freitag-Ausgabe der TAGESZEITUNG.

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