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Die Förderungen

Foto: Pecher

Die Förderansuchen im Bereich Landschaftspflege für das Jahr 2022 können von 1. März bis 31. Mai eingereicht werden. 

Die Landesregierung räumt der Gestaltung und Pflege der Landschaft einen wichtigen Stellenwert ein. Seit 1975 werden auf der Grundlage des Landschaftsschutzgesetzes und nunmehr des neuen Landesgesetzes „Raum und Landschaft“ Beiträge für die Erhaltung und Aufwertung der traditionellen Kulturlandschaft Südtirols vergeben.

Vor kurzem hat die Landesregierung nun auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer die Einreichfristen für das Jahr 2022 festgelegt.

Die Förderansuchen für Vorhaben und Objekte innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten (Natura 2000 Gebiete, Nationalpark, Naturparke, Biotope, Naturdenkmäler) können demnach vom 1. März bis 31. Mai 2022 beim Verwaltungsamt für Raum und Landschaft bzw. beim Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch eingereicht werden. Die Einreichung muss in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

„Dem Landschaftspflegeprogramm der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung kommt weiterhin große Bedeutung zu, da es zur Aufwertung des traditionellen Landschaftsbildes beiträgt“, unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer.

Gefördert wird die Erhaltung von Schindeldächern, traditionellen Holzzäunen, Waalen, Trockenmauern sowie weiteren förderungswürdigen Objekten gemäß landschaftlicher Unterschutzstellung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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