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Die neuen Pisten-Regeln

Foto: Dolomiti Superski/Wisthaler

Skifahren und das Ausüben anderer Wintersportarten ist unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss toxikologischer Substanzen strengstens verboten.

Bereits Anfang des Jahres 2021 wurde das neue Dekret Nr: 40/2021 vom Parlament verabschiedet, das nun am 1. Januar 2022 in Kraft tritt und darauf abzielt, die Sicherheit bei der Ausübung von verschiedenen Wintersportarten in Italien zu erhöhen.

Dolomit Superski hat am Donnerstag die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Unter den verschiedenen Aspekten, die vom neuen Text geregelt werden, haben vor allem drei unmittelbare Auswirkungen auf die Wintersportler:

  • Die Schutzhelmpflicht wird von den bisher 14-Jährigen nun auf die unter 18-Jährigen ausgedehnt. Wer also minderjährig ist, muss in Italien einen Helm tragen, wenn er Ski fährt, am Snowboard unterwegs ist, Telemark und Freestyle ausübt oder rodelt. „Als Liftbetreiber unterstützen wir natürlich alle Normen, die für mehr Sicherheit für Wintersportler sorgen. Die Ausweitung der Schutzhelmpflicht auf alle Minderjährigen ist sicherlich ein Schritt in diese Richtung, auch wenn inzwischen die absolute Mehrheit aller Wintersportler jeder Altersklasse einen Helm benutzen, für die eigene Sicherheit” so Andy Varallo, Präsident von Dolomiti Superski, der weltgrößten Skidestination, die Teile von Südtirol, des Trentino und der Provinz Belluno einnimmt. Es ist selbstverständlich, dass die Schutzhelme den geltenden EU-Zertifizierungsrichtlinien genügen müssen.
  • Wer in Italien eine Wintersportart in ausgewiesenen Wintersportgebieten ausübt, muss ab 01.01.2022 in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären. Die Betreiber von Skigebieten sind dazu verpflichtet, den Kunden eine solche Haftpflichtversicherung beim Kauf des Skipasses anzubieten. “Seit fast 15 Jahren tut dies Dolomiti Superski bereits. In der Provinz Trient war es bereits Pflicht, die Polizze im Skipassbüro anzubieten – nun wird es auf die anderen beiden Gebiete Südtirol und Belluno ausgeweitet. Seit fast 15 Jahren ist es auch möglich, über die Internetseite dolomitisuperski.com eine ebensolche Haftpflichtversicherung unseres Partners “Snowcare” abzuschließen, um sorglos Skifahren zu können” so Andy Varallo weiter. Die Überprüfung des Versicherungsschutzes obliegt den zuständigen Behörden und im Besonderen werden die Ordnungskräfte diese Kontrolle im Falle eines Unfalles auf der Piste durchführen.
  • Skifahren und das Ausüben anderer Wintersportarten ist unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss toxikologischer Substanzen strengstens verboten. „Das sehen wir nicht nur als Tatbestand des neuen Gesetzes, sondern vor allem als eine Frage der Eigenverantwortung, des Respekts und des Hausverstandes eines jeden von uns, was selbstverständlich sein sollte” so Andy Varallo zu einem der wohl wichtigsten Paragraphen des neuen Dekretes. Da das Gesetz keine expliziten Alkohol-Grenzwerte angibt, ist es naheliegend, dass man sich bei der Umsetzung an ähnliche Tatbestände orientiert, so zum Beispiel an die Straßenverkehrsordnung, welche in Italien maximal 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut zulässt.   Dies hat auch der Richter am Bozner Landesgericht, Carlo Busato in einem Interview festgestellt. Bei gefestigtem Verdacht können die Ordnungskräfte entsprechende Kontrollen durchführen, gemäß den Gesetzesbestimmungen. Eine eventuelle Überschreitung des Limits hat, im Unterschied zur StVO, verwaltungsrechtliche, jedoch keine strafrechtlichen Folgen.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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