Du befindest dich hier: Home » News » Ohne Pass kein Zutritt

Ohne Pass kein Zutritt


Das Verfassungsgericht in Rom hat die Rechtmäßigkeit der Green-Pass-Pflicht für Parlamentarier bestätigt. Wie sich das Urteil auf den Südtiroler Landtag und die Gemeinderäte auswirkt.

von Matthias Kofler

Die Parlamentarier dürfen den Senat oder die Abgeordnetenkammer nur dann betreten, wenn sie nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der Verfassungsgerichtshof in Rom hat die seit dem 15. Oktober im Parlament geltende Green-Pass-Regelung für verfassungskonform erklärt und die entsprechenden Rekurse mehrerer Volksvertreter, darunter Luigi Paragone und Pino Cabras, abgewiesen.

Aus dem Gerichtsbeschluss geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Grünen Pass „keine offenkundige Beschneidung der Rechte des Parlamentariers“ vorliege. Es falle in die interne Zuständigkeit der beiden Parlamentskammern, die Geschäftsordnung festzulegen und diese zu interpretieren, heißt es im Gerichtsbeschluss weiter. Die Green-Pass-Pflicht in Kammer und Senat war – anders als die für die Allgemeinheit geltende 3G- bzw. 2G-Verpflichtung in der Arbeitswelt sowie in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen – nicht per Gesetzesdekret, sondern mit einem Beschluss der beiden Präsidien eingeführt worden.
Für den Verfassungsrechtler und SVP-Politiker Karl Zeller kam das Urteil des Verfassungsgerichts nicht überraschend: „Es war klar, dass das so ausgehen musste. Kein Gericht schützt die ungeliebten privilegierten Volksvertreter, wenn diese sich was rausnehmen wollen, was den Normalbürgern nicht erlaubt wird.“

Die spannende Frage ist nun, inwieweit sich der Gerichtsbeschluss auf den Südtiroler Landtag und die Gemeinderäte auswirkt. Landtagspräsidentin Rita Mattei stellte bereits im Oktober klar, dass es keine Ausnahme für die Volksvertreter gebe und die Abgeordneten derselben Pflicht unterliegen wie alle Angestellten im öffentlichen und privaten Sektor. „Seit dem 15. Oktober müssen die Abgeordneten bei Betreten des Landtagsgebäudes ebenso ihren Green Pass vorweisen wie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landtags, genau so, wie es das Staatsgesetz und die Verordnung des Landes für alle Angestellten vorsieht. Was für die Bürger gilt, gilt auch für die Volksvertreter“, so die Lega-Politikerin.

Allerdings gibt es auch im Hohen Haus eine Handvoll Mandatare, die sich mit dem Green Pass nicht anfreunden können. Laut Karl Zeller ist der jüngste Urteilsspruch nicht analog auf Landtag und Gemeinderäte anwendbar, weil diese – anders als Kammer und Senat – keine Verfassungsorgane seien. „Aus der Begründung kann man aber eventuell den Hinweis herauslesen, dass der Green Pass keine unzumutbare Beschränkung bei der Mandatsausübung darstellt und daher zulässig ist“, glaubt der Verfassungsrechtler.

Der Enzian-Abgeordnete Josef Unterholzner zeigt sich vom Urteil enttäuscht: Der Green Pass bringe nichts, da Geimpfte genauso ansteckend seien wie Ungeimpfte. „Die 3G-Regelung ist eine reine Irreführung. Die Leute sollen durch die einseitige Propaganda glauben, geschützt zu sein. In Wirklichkeit können sich Geimpfte infizieren, einen schweren Verlauf bekommen und in der Intensivstation landen. Für einige müssen sogar Gräber freigeschaufelt werden“, so der Green-Pass-Gegner. Unterholzner unterstreicht aber, dass es keine Sonderregelung für Politiker geben dürfe: „Wenn es eine Pflicht gibt, dann muss diese auch für alle gelten – wir sind schließlich alle aus demselben Holz geschnitzt.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (35)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen