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„Die Versäumnisse“

Der Vorstand der ASGB-Rentner zeigt sich besorgt über den derzeitigen Notstand in Sanität und Pflege. Eine unbürokratische Personalaufnahme wäre notwendig gewesen, so die Gewerkschaft.

Der Vorstand der ASGB-Rentner hat sich in seiner  Vorstandssitzung Gedanken über den derzeitigen Notstand in Sanität und Pflege gemacht und ist nicht überrascht über die Auswirkungen desselben.

Bereits des öfteren in der Vergangenheit und lange im Vorfeld der Pandemie hätten die  ASGB-Rentner auf bestehende Missstände im Pflegebereich  hingewiesen: unzulängliche territoriale Betreuung von SeniorInnen, fehlende adäquate Strukturen, beschränkter Personalschlüssel, nicht ausgeschriebene Wettbewerbe, fehlende Kollektivverträge, zu niedrige Löhne, unzumutbare Arbeitsbedingungen, fehlende leistbare Wohnmöglichkeiten vor Ort, mangelnde Wertschätzung dem Personal gegenüber.

„Unsere Forderungen wurden nicht ernst genommen, es ist versäumt worden, rechtzeitig vorzubeugen, viele Bereiche wurden vernachlässigt, sodass nun durch die Pandemie die volle Tragweite der Versäumnisse  spürbar wird. Der bereits vor der Pandemie bestehende Personalmangel, wird jetzt leider durch die Suspendierung von Nicht-Geimpften verschärft. In Notsituationen wäre eine unbürokratische Personalaufnahme von Seiten der Betriebe mehr als  gerechtfertigt und möglich gewesen. Dies ist leider nicht geschehen“, heißt es in einer Aussendung.

Durch die personelle Unterbesetzung steige die Belastung der wenigen in den Einrichtungen verbliebenen Pflegekräfte, welche zusehends entmutigt und ausgelaugt seien und in der Kündigung den einzigen Ausweg sehen. Auf die Folgen müsse nicht weiter eingegangen werden, so die ASGB-Rentnergewerkschaft.

Die an Covid erkrankten Patienten, vorwiegend nicht geimpfte, nähmen zu.

In den Krankenhäusern müssten Abteilungen geschlossen werden, weil das Personal in den Covid-Stationen gebraucht wird. „Wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen müssen aufgeschoben werden, onkologische und degenerative Krankheitsbilder verschlechtern sich durch Nichtbehandlung, da die Betten  von Covid- Patienten belegt werden. Abgesehen davon, welche ökonomische Folgen sich dadurch ergeben, sind die ASGB-Rentner der Ansicht, dass dies einer Ungleichbehandlung von Krankheitsbildern gleichkommt und die Covid-Erkrankung eines Impfverweigerers keine Privatsache ist, wenn im Gegenzug dazu ein anderer Patient auf seine notwendige Behandlung verzichten muss“, heißt es in der Stellungnahme abschließend.

 

 

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