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Anzeige gegen Max

Der verhaftete Max Leitner (Foto: TZ/Lisi Lang)

Wieder Ärger mit Max Leitner. Der Ausbrecherkönig ist im Hausarrest wegen versuchter Erpressung angezeigt worden. Muss er nun zurück ins Gefängnis?

Von Thomas Vikoler

Eigentlich hatte sich Max Leitner gut in Mauls eingelebt. Der 63-jährige Elvaser verbringt dort seit etlichen Wochen seinen Hausarrest, der ihm nach seiner Verhaftung Anfang September in der Bozner Industriezone zugesprochen worden war.

Am 26. November nahm der in der Maulser Bar Griesser an einer Lesung der Autorin Manuela Fassnauer zu ihrem Buch „Max Leitner. Ausbrecherkönig“ teil.

Eine Art Biographie über seine lange kriminelle Karriere. Zwei Stunden am Tag hat der U-Häftling Ausgang von seinem Hausarrest.

Bald könnte es mit diesen Erleichterungen vorbei sein. Gegen Leitner ist bei der Staatsanwaltschaft inzwischen Anzeige erstattet worden. Wegen versuchter Erpressung, mutmaßlich begangen während des Hausarrests in Mauls.

Die Anzeige richtet sich auch gegen einen möglichen Mittäter und liegt nun auf dem Tisch des damit betrauten Staatsanwalts.

Angelo Polo und Martin Fill, die beiden Anwälte des Ausbrecherkönigs – er brachte es auf insgesamt fünf Gefängnisausbrüche -, sind inzwischen darüber informiert.

Ihre Sorge ist es nun, dass der Hausarrest für Max Leitner vom Voruntersuchungsrichter wieder aufgehoben werden könnte und er zurück ins Gefängnis muss. Dort, wo er erfahrungsgemäß allergische Reaktionen dagegen entwickelt.

Zwar ist eine Anzeige kein Beweis für eine Straftat  – ob es eine solche gab, muss erst geklärt werden -, für den Haftstatus des Angezeigten könnte sie allerdings Folgen haben. In Gestalt einer Aufhebung des Hausarrests. Freilich müsste die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag wegen Verletzung der Auflagen stellen.

Und auch sonst fällt Max Leitner der Umgang mit Justiz-Maßnahmen schwer.

Bekanntlich wird gegen Leitner seit seiner Festnahme vor einem Strip-Lokal in Bozen wegen Besitzes einer Kriegswaffe, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Amtspersonen ermittelt. Wie es aussieht, hatte Leitner mit der Pistole auf den PKW einer albanischen Prostituierten geschossen.

Er selbst behauptet, die Waffe sei ihm ins Auto gelegt worden. Für die Aggression gegen die Polizei ist angeblich ein österreichischer Staatsbürger verantwortlich, der sich in seiner Begleitung befand.

Im Rahmen dieses Strafverfahrens ist für Leitner ein psychiatrisches Gutachten zur Klärung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt angeordnet worden. Den Auftrag erhielt der Brunecker Psychiater Ivano Simioni.

Doch Leitner soll gegenüber dem Amtsgutachter bisher wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit gezeigt haben. Das erschwert die Erstellung des Gutachtens, das Leitner beim Abschluss des Verfahrens eine Strafmilderung einbringen könnte.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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