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„Zu wenig Geld“

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Die Fachgewerkschaften des lokalen öffentlichen Dienstes AGB/CGIL, SGBCISL, SGK/UIL, ASGB, SAG und NURSING UP zeigen sich besorgt und unzufrieden mit den im Haushalt vorgeschlagenen Finanzmitteln für die Verhandlungen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages.

Die Geldmittel seien unzureichend um effektiv ergebnisorientierte Verhandlungen führen zu können, so die Vertreter der Fachgewerkschaften.
Gravierend sei die Tatsache, dass die nicht verwendeten Geldmittel, welche für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 für die Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellt worden sind, im Entwurf des Haushaltsgesetzes nicht mehr berücksichtigt werden. Für den vergangenen Dreijahreszeitraum fehlen somit über 40 Millionen Euro für Kollektivvertragsverhandlung, welche per Gesetz im neuem Haushalt übernommen werden müssten.
Die Fachgewerkschaften im lokalen öffentlichen Dienst stellen mit Enttäuschung fest, dass die veranschlagte Gesamtfinanzierung für die Bediensteten (32 Mio.) bezogen auf die veranschlagte Gesamtfinanzierung für die Führungskräfte (22,5 Mio.) viel zu gering ist.
Weitere schwerwiegende Aspekte sind laut den Gewerkschaften, dass für die Vertragsverhandlungen 2022-24 die lokale Inflation keine Berücksichtigung finden soll und dass die nicht verwendeten Gelder auf den entsprechenden Fonds des nachfolgenden Haushaltes übertragen werden müssen und dort bis zur Unterzeichnung der entsprechenden Kollektivverträge verbleiben.
Für das Jahr 2022 für Zehntausende von Bediensteten sind lediglich insgesamt 344.000 Euro für Vertragsverhandlungen vorgesehen.
„Die Verhandlungen dürfen nicht durch die Säumigkeit der Öffentlichen Arbeitgeber weiter hinausgezögert werden. Außerdem dürfen die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag nicht durch Interpretationen über die Vertragsautonomie auf Landesebene verzögert bzw. beeinflusst werden“, so die Fachgewerkschaften des lokalen öffentlichen Dienstes AGB/CGIL, SGBCISL, SGK/UIL, ASGB, SAG und NURSING UP in einer Presseaussendung.
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