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Hausarrest mit Freigang

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Die 42-jährige Chinesin, die wegen Zuhälterei in ihrem Bozner Massagesalon in den Hausarrest musste, schweigt beim Garantieverhör am Landesgericht. Bekommt aber Hafterleichterungen.

Von Thomas Vikoler

Eine kleingewachsene Frau verlässt in Begleitung ihres Anwalts Federico Fava den Bozner Gerichtspalast, um sich nach Hause zu begeben. Die 42-jährige Chinesin befindet sich seit vergangenem Freitag im Hausarrest in ihrer Wohnung in Bozen, wo sie allein lebt.

Ihr minderjähriger Sohn befindet sich in China, ihr Mann ist unauffindbar.

Der Frau wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in ihrem Massagesalon namens Rose rosse in der Bozner Claudia-Augusta-Straße Zuhälterei betrieben zu haben. Anders ausgedrückt: Anstatt Massagen wurden in dem Salon sexuelle Dienstleistungen erbracht.

Eine ehemalige Beschäftigte des Salons hatte mit der Unterstützung eines ehemaligen Kunden – ein deutschsprachiger Südtiroler – im Juni Anzeige bei der Polizei erstattet. Sie sei von der Inhaberin ausgebeutet, ja versklavt worden. Für ihre Arbeit im Salon erhielt sie laut eigenen Angaben höchstens 500 Euro pro Monat.

Zu all diesen Vorwürfen wollte die Chefin im Hausarrest beim Garantieverhör am Mittwoch im Tribunal nichts sagen. Sie nahm von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Offenbar gab es auch Verständigungsprobleme: Obwohl ihr eine Übersetzerin zur Seite gestellt worden war, brachte die Frau in der Verhandlung keinen Ton hervor.

Immerhin ist aus den Abhörungen der Polizei bekannt, dass die Chinesin die Anrufe ihrer Kunden auch in gebrochenem Italienisch entgegennahm.

Verteidiger Fava beantragte beim Garantieverhör eine Hafterleichterung für seine Mandantin, die ihr vom Voruntersuchungsrichter auch zugestanden wurde: Sie darf den Hausarrest dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch und Samstag) für jeweils zwei Stunden am Vormittag verlassen.

Der Massagesalon bleibt weiterhin beschlagnahmt, es besteht also kaum die Gefahr einer Tatwiederholung (jedenfalls dort).

Laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft waren dort zuletzt vier chinesische Frauen beschäftigt, seit 2016 insgesamt neun. Vermittelt über Anzeigen auf einschlägigen Websites – in denen nicht von Massage die Rede war -, wurden im Salon ausschließlich Männer empfangen, die bis zu 200 Euro pro sexueller Dienstleistung bezahlten.

Vier Kunden des Salons haben dies im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch bestätigt. Zusätzlich setzte die Polizei versteckte Kameras ein, um zu beweisen, dass der Massagesalon faktisch ein Bordell war.

Die Staatsanwaltschaft spricht inzwischen von einer „soliden“ Beweislage.

Verteidiger Fava, der die Verteidigung der Betreiberin kurzfristig von seinem Kollegen Marco Boscarollübernommen hatte, will nun Akteneinsicht nehmen, um seine Strategie festzulegen. Auf den bereits festgelegten Termin vor dem Freiheitsgericht am 20. Dezember zu einem Antrag auf Aufhebung der Vorbeugemaßnahmen wird Favavoraussichtlich verzichten.

Wie es aussieht, ist er zufrieden, dass der Voruntersuchungsrichter eine Hafterleichterung zugestanden hat.

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