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Proporz aufgeweicht

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Der ethnische Proporz im Sanitätsbetrieb wurde zum wiederholten Mal aufgeweicht. Allein heuer betrifft es 320 Stellen zugunsten der italienischen Sprachgruppe.

von Heinrich Schwarz

Die Realität hat den ethnischen Proporz im Südtiroler Sanitätsbetrieb längst überholt. Von einer Verteilung der Arbeitsstellen im Verhältnis zur Stärke der drei Sprachgruppen gibt es keine Spur mehr. Denn es findet sich schlichtweg nicht genügend Personal der deutschen und ladinischen Sprachgruppe. Um die medizinische Versorgung gewährleisten zu können, muss vom ethnischen Proporz zugunsten der italienischen Sprachgruppe abgewichen werden.

Im Jahr 2019 betraf es insgesamt 127 Stellen im Gesundheitsbezirk Bozen. Im Vorjahr waren es 183 Stellen in den Gesundheitsbezirken Bozen, Meran und Bruneck. Und heuer gibt es erneut einen neuen Rekord in der Proporz-Aufweichung.

Am vergangenen Dienstag genehmigte die Landesregierung eine weitere Abweichung vom ethnischen Proporz – immer zugunsten der italienischen Sprachgruppe. Es ist bereits der zweite Beschluss der Landesregierung in diesem Jahr.

Im Februar betraf es 200 Stellen – alle im Gesundheitsbezirk Bozen. Und jetzt kommen noch einmal 120 Stellen hinzu. Macht insgesamt 320.

Die Details zu den 120 Stellen (gemeint sind jeweils Vollzeitstellen), die nun von der Proporzregelung ausgenommen werden und mit Bewerbern der italienischen Sprachgruppe besetzt werden können:

In den Gesundheitsbezirken Bozen und Bruneck betrifft es insgesamt 30 Arztstellen. Und rein im Gesundheitsbezirk Bozen sind es weiters drei Stellen als Physiotherapeut, drei Stellen als Techniker für die Vorbeugung in der Umwelt und an den Arbeitsplätzen, 28 Stellen als Krankenpfleger, fünf Stellen als Geburtshelfer, drei Stellen als Techniker für die psychiatrische Rehabilitation, fünf Stellen als biomedizinischer Labortechniker, drei Stellen als Sozialassistent, 18 Stellen als Pflegehelfer, zehn Stellen als Fachkraft/technischer Arbeiter und zwölf Stellen als qualifizierter Sekretariatsassistent.

Die Landesregierung begründet die Proporz-Abweichungen so: „Aufgrund von Dienstaustritten, Versetzungen in den Ruhestand, Mobilitätsverfahren und Ähnliches mehrerer Mitarbeiter und dem daraus resultierenden Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in diesen Berufsbildern ist eine Nachbesetzung der freigewordenen Stellen unbedingt erforderlich. Es gibt jedoch nicht genügend Bewerbungen von Personal der deutschen bzw. ladinischen Sprachgruppe angehörig. Der Gesundheitsbezirk Bozen bzw. Bruneck verfügt zwar über Wettbewerbsrangordnungen und über permanente Rangordnungen für verschiedene Berufsbilder, in welchen jedoch nur noch geeignete Bewerber der italienischen Sprachgruppe aufscheinen.“

Somit könne man die freien Stellen nicht mit deutschem und ladinischem Personal besetzen. „Alle zur Verfügung stehenden Bewerber, welche der deutschen bzw. ladinischen Sprachgruppe angehören, sind bereits in den Dienst aufgenommen worden“, merkt die Landesregierung an. Auch eine Umverteilung der gemäß Landesproporz vorbehaltenen Planstellen innerhalb des Sanitätsbetriebes sei nicht mehr möglich.

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