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Listige Lehrer

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In Südtirol sind zwischen 15 und 20 Prozent des Lehrpersonals ungeimpft. Wie besonders „schlaue“ Lehrer die Direktoren mürbe machen und die Suspendierung bis in den Frühling hinein hinauszögern wollen.

von Matthias Kofler

Ab dem 15. Dezember gilt in der Schulwelt die 2G-Regel: Die Mitarbeiter:innen müssen dann nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind, um ihren Arbeitsplatz aufsuchen zu können. Die Impfverweigerer werden suspendiert. In Südtirol sind zwischen 15 und 20 Prozent des Lehrpersonals nicht geimpft.

Doch im Netz formiert sich bereits der Widerstand gegen die Impfpflicht. Über WhatsApp und Telegram wird eine „Anleitung“ verschickt, in der ungeimpften Lehrern aufgezeigt wird, wie sie die Schuldirektoren mürbe machen und die Suspendierung bis zum Frühjahr hinauszögern können. In dem brisanten Rundschreiben, das an Tausende Lehrer und Kindergärtnerinnen verschickt wurde, wird eingangs darauf hingewiesen, dass die Direktoren erst ab dem 15. Dezember berechtigt sind, den Impfstatus des Personals abzufragen. Die ungeimpften Lehrer werden folglich dazu aufgefordert, bis Mitte Dezember jede Zusammenarbeit mit der Schule zu verweigern, sprich: keine Auskunft über den Impfstatus zu geben. „Absolutes Sillschweigen“, heißt es im Schreiben unmissverständlich.

Ab dem 15. Dezember ändert sich die Rechslage: Der Direktor ist von da an verpflichtet, den Status zu erheben. Das Personal sei aber „nicht zur Kooperation verpflichtet“, betonen die No-Vax-Lehrer, die auf Zeit spielen wollen. Der Direktor könnte mit der App den QR-Code kontrollieren oder mithilfe des Sanitätsbetriebs den Impfstatus der Mitarbeiter erheben. Erst sobald er den Status erkennt, ist er verpflichtet, den Lehrer aufzufordern, sich nach den neuen Regeln zu richten. Bis dahin könnten Wochen vergehen.

Die Impfaufforderung muss den Lehrern schriftlich ausgestellt werden. Im Rundschreiben der Impfgegner steht: „Man darf auf gar keinen Fall das Schreiben händisch entgegennehmen und mit Unterschrift bestätigen.“ Auch sollte man das Lasis-Mail (Sonderschreiben) „nicht öffnen“. Weiters wird den Ungeimpften empfohlen, beim Erhalt des Einschreibebriefs, der frühestens zu Jahresbeginn verschickt werden kann, nicht zu Hause zu sein. „Den Brief soll man erst am 28. Tage bei der Post beheben, weil laut Postgesetz nach 30 Tagen der Brief zurückgeschickt wird und als zugestellt gilt“, heißt es weiter.

Ab diesem Zeitpunkt (nach Berechnung der Impfgegner dürfte um die Faschingsferien herum) laufen die fünf Tage für die Vormerkung eines Impftermins. Allerdings können die Lehrer auch bis 20 Tage danach noch arbeiten. Mit diesem listigen Plan würden sie es ohne Impfung bis in den Frühling schaffen. In der Zwischenzeit wollen die No-Vax-Lehrer eine Strafanzeige gegen die Direktoren ausarbeiten, um diese zusätzlich unter Druck zu setzen.

Im deutschen Schulamt reagiert man mit Bestürzung auf diese Guerillataktik. „Irgendwann“, sagt Bildungslandesrat Philipp Achammer, „reißt bei allen der Geduldsfaden. Diese teils erpresserischen Maßnahmen werden keine Früchte tragen.“ Derzeit wird überprüft, ob man Lehrer, die sich weigern, das Schreiben der Schulführungskräfte entgegenzunehmen und die Mails zu checken, disziplinarrechtlich belangen kann. „Wenn Mitarbeiter aufgrund ihrer eigenen Ideologie andere dazu anregen, den Schulbetrieb lahmzulegen und damit den Kindern Schaden zufügen, muss man sich ernsthaft fragen, für wen diese Leute arbeiten”, so Achammer.

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Kommentare (80)

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  • unglaublich

    Die Zukunft wird den Irrsinn der heutigen Corona Maßnahmen offenlegen, dann wird si h zeigen, wer den Kindern wirklich Schaden zugefügt hat.

  • andreas

    Großartige Vorbilder unser Lehrpersonal, so bildet man bauernschlaue Südtiroler aus….

    Ich würde nebenbei am 15. Dezember Mitarbeiter des Gerichts mit schon ausgefüllten Impfaufforderungen zur Kontrolle schicken.
    Wer die Kontrolle verweigert oder die Aufforderung nicht annimmt, darf dann frühzeitig in die Weihnachtsferien.

    Wenn manche schon meinen, schlauer als die Wissenschaft zu sein, was ihnen durchaus zusteht, sollten sie auch die Konsequenzen für ihr Handeln tragen, eigentlich das, was sie von ihren Schülern fordern, selbst aber anscheinend nicht dazu bereit sind.

    • sukram

      Ich würde den Brief der Impfaufforderung an alle Lehrer am 15.Dez. schicken mit dem Zusatzsatz, dass diese Aufforderung nicht gilt, falls man im Besitz eines gültigen Impfnachweis ist. Das wäre rechtlich möglich. Aber verständlicherweise liegt die Hinauszögerung im Interesse der Direktoren, die die Suspendierung als Problem erachten.

    • na12

      @andreas Was soll der Satz ‚Großartige Vorbilder unsere Lehrer‘? Es sind 15-20%, die sich in dieser Berufskategorie nicht impfen lassen will, also die Minderheit. Impfpflicht für alle, das wäre die Lösung.

  • criticus

    Solange es einen Staat gibt, der unklare Gesetze und nicht verständliche Gesetzestexte hervorbringt, wird es leider auch „schlaue Gesetzesbrecher geben“. Kein Wunder, die meisten Politiker sind Rechtsanwälte und Notare, die schauen schon, dass ihnen die Arbeit nicht ausgeht. Von einen veralteten, lahmen Gerichtssystem gar nicht zu sprechen.

  • olle3xgscheid

    Jetzt wo sie einen Pc und mehr Geld erhalten…. 😉

  • sukram

    Arme Kinder, die der Präsenz von derart kleinkarierter Kreaturen ausgesetzt sind, deren Horizont nicht reicht, um zu erfassen, was die Gesellschaft und die Welt im Innersten zusammenhält.

  • robby

    Die 2G Regel in den Schulen vom Polizeikräften nach Schulbeginn überprüfen lassen. Und schon ist fertig mit den Schlaumeiern.

  • nochasupergscheiter

    Schwimmunterricht wird bereits abgesagt, skitage auch! Arme Kinder… Aber da haben NICHT die Lehrer schuld…
    Schuld sind die Politiker und das Führungspersonal…
    Operationen werden abgesagt? Schuld ist das Führungspersonal..
    Und die Politik…
    Hier wird alles versucht um Druck aufzubauen um ein Ziel zu erreichen…
    Aber die Frage der Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit wird nicht gestellt, das ist zuviel Arbeit…
    Das ist wie wenn ich eine Winterreifen Pflicht in Sizilien verordne… Macht wenig Sinn…
    Bei uns in südtirol schon…
    Wenn man die Impfung ab 50 empfiehlt und sich darauf konzentriert diese Risikopersonen, wie auch die anderen Risikokandidaten zu impfen… Es ist ja mittlerweile genau bekannt wen man überzeugen muss, müsste man nicht mit Lehrern und Kindern herumkälbern….
    Es würde nur 20 Prozent der Bevölkerung übrig bleiben… Und man würde 99 Prozent der schwer kranken herausfiltern..
    Aber wem würde die EU den ganzen schönen Impfstoff der wenig taugt andrehen?? Das ist wohl das Problem, nicht… Sagens wir mal krass… Ein Drittel der schlauesten Köpfe unseres Landes… Die Lehrer… Die auch nicht wollen… *g*

  • sigo70

    „Diese teils erpresserischen Maßnahmen werden keine Früchte tragen“
    Wenn man Druck erzeugt, bekommt man Gegendruck.
    Achammer fürhrt einen ideologischen Krieg gegen Andersdenkende. Es sollte doch klar sein, dass wenn man auf erpresserische Weise zu einer freiwilligen Impfung genötigt wird, alle rechtlichen Möglichkeiten ausgelotet werden.

  • klum

    Wurde der ANDERE Teil der LehrerInnenschaft bereits gefragt? Die zusätzlichen Lasten werden wohl diese zu tragen haben und dafür sollten sie dann auch das „übrige“ Geld der anderen 15 bis 20% erhalten.

  • hermannh

    Ungeimpfte Lehrpersonal gehören entlassen und alle Förderungen (z.B. für Pc- Ankauf) müssen wieder zurückgefordert werde. Es kann nicht sein, dass solche Lehrer Kinder mit Corona gefährden. Wo bleibt die Vorbildfunktion?

    • waldemar

      Gut gesagt, unverantwortliche Personen gehören alle entlassen. Das ist im Sanitätsbetrieb übrigens nicht viel anders, dort haben sich viele 1 Monat (!) krank geschrieben damit sie sich nicht impfen müssen bzw. noch 1 Monat Geld vor der Suspendierung erhalten (Geld für Nichtstun). Was für Vorbilder diese Impfgegner!

  • kirchhoff

    Dahinter kann man Naur die Gewerkschaft(en) vermuten!

    Ein Gräuel, wenn man sich vorstellt, dass dieses „Tricksen-Pack“ unsere Kinder zu ordentlichen Menschen prägen soll, und solche „Anarchistischen Methoden“ angewandt werden…

  • waldhexe

    Es ist einfach nur abschäulich wie tief Menschen gesunken sind und wie viel Gehässlichkeit in ihnen steckt.

  • artimar

    Da ist wohl eher der (naive) Wunsch, den „Amtlern“ zu trotzen der Vater all dieser Überlegungen.
    Lassen wir mal alle evt. Haftungsansprüche, Diszplinarmaßnahmen … beiseite.
    Auch wenn dieses gedankliche Taktikspiel, das ja fast aus der Feder eines Rechtskundeschülers (d.w.m.) stammen könnte, aufgehen sollte, wird u.a. die Frage nicht beantwortet: Wie kann die Lehrkraft im Nachgang eine tagtägliche Mindesstrafe von 400 € abwenden, da sie trotz 2G-Pflicht die Schule betreten und zudem unterrichtet und dies alles sogar mit Eintragung ins Klassenbuch von amtswegen sogar selbst bestätigt hat?
    Übrigens: Ein Direktor (d.w.m) kann auch über das digitale Register der Lehrkraft eine Mitteilung zustellen.

  • artimar

    Da ist wohl eher der (naive) Wunsch, den „Amtlern“ zu trotzen der Vater all dieser Überlegungen.
    Lassen wir mal alle evt. Haftungsansprüche, Diszplinarmaßnahmen … beiseite.
    Auch wenn dieses gedankliche Taktikspiel, das ja fast aus der Feder eines Rechtskundeschülers (d.w.m.) stammen könnte, aufgehen sollte, wird u.a. die Frage nicht beantwortet: Wie kann die Lehrkraft im Nachgang eine tagtägliche Mindesstrafe von 400 € abwenden, da sie trotz 2G-Pflicht die Schule betritt und zudem unterrichtet und dies alles, von amtswegen, mit Eintragung ins Klassenbuch sogar selbst bestätigt?
    Übrigens: Ein Direktor (d.w.m) kann auch über das digitale Register der Lehrkraft eine Mitteilung zustellen.

    • sigo70

      Es gibt keine 2G Pflicht für den Zugang zum Arbeitsplatz, es gibt eine Impfpflicht, das ist ein Unterschied. Der Direktor brauch eine rechtswirksame Empfangsbestätigung um weitere Schritte einzuleiten.

      • andreas

        Hätten diese Impfgegner Charakter, würden sie ganz einfach zuhause bleiben.
        Was sollen diese Spielereien?
        Den Schülern vermitteln, dass man nur bauernschlau und dreist genug sein muss, um Regeln zu umgehen?

        • sigo70

          Es gibt ein italienisches Gesetz an die sich alle zu halten haben. Ob das jetzt jemand passt oder nicht, ist die Regelung so wie sie ist und man kann es nicht so auslegen wie es einem passt. Also welche Regeln werden genau umgangen?

      • artimar

        Für Lehrkräfte … gilt die aber 2G-Regelung. Dass es dem Direktor nicht gelingen soll, einer tagtäglich anwesenden Lehrkräfte eine Mitteilung zuzustellen, ist wohl kaum realistisch.

  • na12

    Die Hexenjagd auf Lehrpersonen beginnt. Ach ja, weil der Rest der Bevölkerung ja keine Impfung braucht…

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