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„Akt der Großherzigkeit“

Die Puschtra Buibm (Foto: Edition Arob)

LH Arno Kompatscher bezeichnet die Begnadigung von Heinrich Oberleiter als wichtiges Zeichen von großer Sensibilität.

Am Donnerstag hat Staatspräsident Sergio Mattarella Heinrich Oberleiter, einen der vier „Puschtra Buibm“ begnadigt.

Landeshauptmann Arno Kompatscher würdigt dies als wichtiges Zeichen, das von großer Sensibilität geprägt ist.

Wie Landeshauptmann Kompatscher bereits in Vergangenheit mehrfach betont hat, stand das Thema der Begnadigungen immer auf der Tagesordnung bei Treffen von Südtiroler Landeshauptleuten mit dem jeweils im Amt befindlichen Staatspräsidenten. „Das war bei mir so und das war bei meinen Vorgängern so“, erklärt Kompatscher.

Es sei deshalb ein besonderer Moment großer Freude und tiefer Dankbarkeit. Staatspräsident Mattarella beweise durch diesen Akt Sensibilität und Großherzigkeit.

Mattarella habe immer wieder Verständnis für das schwierige geschichtliche Erbe Südtirols gezeigt. Gemeinsam mit seinem österreichischen Amtskollegen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen hat Staatspräsident Mattarella für Südtirol bleibende Zeichen der Freundschaft und Verbundenheit gesetzt.

„Mit der Begnadigung von Heinrich Oberleiter wird nun einmal mehr ein positiver Schritt gesetzt, der hilfreich für die Überwindung von erlittenem Leid sein kann, ohne zu vergessen, was passiert ist“, sagt Kompatscher.

Die Voraussetzung für die Begnadigung sei von der Familie Oberleiter selbst geschaffen worden, indem ein Gnadengesuch gestellt wurde verbunden mit einem klaren Bedauern für alle Opfer der damaligen Anschläge. Die so genannten „Puschtra Buibm“ verübten in den 1960er Jahren verschiedene Anschläge. Heinrich Oberleiter ist über die Staatgrenze geflüchtet und wurde in Abwesenheit zu zweimal lebenslänglicher Haft verurteilt. Aktuell lebt Oberleiter in Bayern.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • artimar

    Eines ist dieser Akt bestimmt nicht, ein wichtiges Zeichen von großer Sensibilität oder gar der Großherzigkeit. Sondern wohl vielmehr die Abfertigung eines besonderes beschämenden Aktes des politischen Italiens durch Mattarella. Denn von einem Rechtstaat dürfte man sich zumindest eine seriöse Aufarbeitung erwarten — über die Gründe, die zur damaligen Gewalteskalation beigetragen haben, über die Folterungen und Misshandlungen sowie über die Rolle von Geheimdienst, Militär und Polizeikräften. All dies ist bislang von offizieller Seite kaum bis gar nicht erfolgt.
    Nach fast 60 Jahren und 30 Jahren nach einer internationalen Vereinbarung über die vorgesehenen Begnadigung der Südtirol-Aktivisten im Zuges der Streitbeilegungserklärung zwischen Österreich-Italien vor der UNO-Vollversammlung, hat es bei einem “Obleteier“ (statt Obleiter, „Sebas“ statt Sebastian) schon mal geklappt. So viel zur Aussage über die ach so „große Sensibilität“.
    Die Aussendung des obersten it. Richters und Staatspräsidenten:
    „A Heinrich Sebas Oberleteir, classe 1941, è stata concessa la grazia relativa alla pena dell’ergastolo, irrogata per la partecipazione ad atti terroristici compiuti in Alto Adige tra il 1966 e il 1967. Nell’adottare il provvedimento il presidente della Repubblica ha tenuto conto del fatto che i suoi atti criminosi non hanno provocato decessi, del ravvedimento del condannato che, in una dichiarazione allegata alla domanda di grazia presentata dai figli, ha espresso ripudio della violenza e forte rammarico per le vittime di tutti gli attentati di quel periodo e per il dolore arrecato alle loro famiglie, della sua età, del parere favorevole del Procuratore Generale competente e del perdono concesso dalle due persone offese che è stato possibile interpellare nel corso dell’istruttoria, nonché della condizione di generale concordia da tanto tempo raggiunta a distanza da quella stagione.”
    Es ist nur zu hoffen, dass auch der bisherige Heinrich Sebastian Oberleiter formalrechtlich tatsächlich “begnadigt” ist und nicht noch bei der Einreise bis zur Namensrichtigstellung des Aktes in Italien in Haft kommt.

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