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Das neue Wohnbaugesetz

Die Landesregierung hat am Dienstag den Gesetzentwurf von LRin Waltraud Deeg zum sozialen und öffentlichen Wohnbau gutgeheißen.

Landesrätin Waltraud Deeg hat am Dienstag den Mitgliedern der Landesregierung den Gesetzentwurf „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ vorgestellt.

„Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht und ein großes Thema auch in Südtirol. Die Nachfrage ist hoch und das Angebot kommt dieser Nachfrage nicht immer nach, darum ist es wichtig, dass wir im Bereich des Wohnens gute Angebote und Fördersysteme schaffen und weiterentwickeln“, betonte Landesrätin bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Der öffentliche Wohnbau sei eine wichtige Säule zum leistbaren Wohnen – nicht nur in Südtirol, sondern auch im restlichen Europa, betonte die Landesrätin. Über eine Modernisierung des Instituts für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol (Wobi) solle eine Öffnung für neue, inklusive Wohnformen und für eine breitere Bevölkerungsschicht erfolgen, das neue Gesetz setze wichtige Akzente dafür. „Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Neuausrichtung des sozialen und öffentlichen Wohnbaus“, sagte Deeg und ergänzte, dass damit ein Schritt in Richtung leistbares Wohnen in Südtirol gesetzt werde.

Für die Finanzierung dieser Vorhaben wurden bereits Anfang des Jahres Änderungen genehmigt, zudem kann das Wobi für Sanierungsarbeiten auf Gelder aus dem Ergänzungsfonds des staatlichen Wiederaufbauplanes zurückgreifen.

Um zielgerichtet und möglichst schnell in die Umsetzung dieses Vorhabens starten zu können, wird dieser Bereich in einem eigenen Landesgesetz und nicht, wie ursprünglich geplant, über die Novelle des Wohnbauförderungsgesetz geregelt. „Wir nutzen hier unseren Spielraum im Bereich des Wohnens unter Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen. Das nun vorgelegte Rahmengesetz soll eine rechtliche Basis für neue Entwicklungen schaffen und dennoch einen breiten Gestaltungsraum bieten“, führt Deeg aus. Zentral sei dabei eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und mit den Sozialdiensten, um die Wohn- und Lebensqualität in den Stadtvierteln und am Land weiter verbessern zu können.

Eckpunkte: Von bezahlbarem Mietzins hin zu Stärkung der Präventionsarbeit

Mit dem neuen Landesgesetz sollen unter anderem im öffentlichen und sozialen Wohnbau zwei Mietmöglichkeiten eingeführt werden: Neben der Vermietung zum bisherigen sozialen Mietzins soll es künftig auch Wohnungen zu einem „bezahlbaren Mietzins“ geben. Zu den Neuerungen zählt die Berechnung des Mietzinses ebenso wie die Befristung des Mietverhältnisses oder die Nachfolgeregelung des Mietvertrages. Zudem wird die engere Zusammenarbeit mit den Gemeinden für mehr Planungssicherheit folgen, die Einbindung der Sozialdienste hingegen dient im Sinne der Präventionsarbeit der Vermeidung von sozialen Brennpunkten.

Über bestimmte Kriterien bei der Punktevergabe bei der Zuweisung einer Wohnung kann künftig Familien in Notsituationen schneller Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Wenn es hingegen zu Fällen häuslicher Gewalt kommt, kann eine Wohnungszuweisung widerrufen beziehungsweise auf andere in der Wohnung lebende Personen (z.B. auf das Gewaltopfer) übertragen werden. Zudem sollen über das neue Gesetz mehr barrierefreie Wohnmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderungen ebenso wie neue, innovative Wohnmodelle im Sinne sozialer Vielfalt gefördert werden. Die Landesregierung hat dem Vorschlag ihre Zustimmung erteilt, nun wird der Gesetzentwurf an den Südtiroler Landtag zur weiteren Behandlung weitergeleitet.

Für Landesrätin Deeg wird mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in Richtung leistbares Wohnen gesetzt. „Die Strategien für das leistbare Wohnen sind vielfältig und reichen von klaren Regeln für den Wohnraum für Einheimische und für touristische Nutzung, hin zur Schaffung von Anreizen für die Vermietung, zum Ausbau der Wohnmöglichkeiten für arbeitenden Menschen, Seniorinnen und Senioren, jungen Menschen und Menschen mit Behinderungen; aber auch gerechte und angemessene Löhne ein wesentlicher Teil des Leistbaren Wohnens“, ist die Landesrätin überzeugt.

Es gelte daher in allen Bereichen weiter daran zu arbeiten.

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Kommentare (3)

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  • hallihallo

    ja und wie wäre es alle wohnungen , die als erstwohnung genutzt werden von der gis zu befreien, egal ob verwandt oder nicht?
    und wenn die mieten auf erstwohnungen steuerfrei wären, dann könnten die wohnungen günstiger vermietet werden , denn die steuern zahlt zwar der vermieter, aber er verrechnet sie natürlich an den untermieter weiter.

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