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Angepasste GIS-Reform

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Der neue Gesetzentwurf zur GIS-Reform ist fertig. Die erste Zweitwohnung wird doch nicht von der Steuererhöhung befreit. Es gibt aber einige Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf.

von Heinrich Schwarz

Weil es innerhalb der SVP Widerstand gab, wurde die von der Landesregierung genehmigte Reform der Gemeindeimmobiliensteuer GIS vor zwei Monaten zurückgezogen. Nach den Diskussionen in der Partei hat Landeshauptmann Arno Kompatscher den angepassten Gesetzentwurf jetzt erneut an den Landtag übermittelt.

Das Grundgerüst der GIS-Reform, die für mehr und günstigere Mietwohnungen sorgen soll, bleibt bestehen. Es gibt aber einige Anpassungen.

EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL DAZU LESEN SIE IN DER FREITAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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Kommentare (20)

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  • exodus

    Eine Zweitwohnung ist für mich schon ein Luxus, wie viele haben eine Erstwohnung? Gis 0,2% auf Zimmervermietung und Ferien am Bauernhof etc. finde ich ungerecht! Ich muss für meine Erstwohnung 0,4% Gis bezahlen, die ich alleine bewohne, das finde ich auch nicht gerecht…..aber was solls, es könnte auch anders sein.

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