Du befindest dich hier: Home » News » Skifahren wie Autofahren

Skifahren wie Autofahren

Pflichtversicherung, Alk-Test und Eigenverantwortung: Das neue Skipisten-Sicherheitsgesetz, das am 1. Jänner in Kraft tritt, bringt zahlreiche Neuerungen für Skifahrer und Pistenbetreiber.

von Thomas Vikoler

Die Skisaison in Südtirol hat – am Kronplatz – bereits begonnen, ab kommenden Samstag werden alle übrigen größeren Skigebiete nachziehen. Angesichts der Diskussionen um die 2G-Pflicht ist das neue Skipisten-Sicherheitsgesetz in Gestalt von Gesetzesdekret Nr. 40/2021 etwas in den Hintergrund geraten.

Es tritt am 1. Jänner in Kraft und löst das alte Skipistengesetz aus dem Jahre 2003 ab. Es handelt sich zum ein sogenanntes Rahmengesetz, gilt also auch für alle spezifischen Bestimmungen, die in Südtirol zur Sicherheit auf den Ski- und Rodelpisten erlassen werden.

Eine große Neuerung ist die Helmpflicht für alle Skifahrer und Rodler unter 18 Jahren. Bisher galt diese Pflicht unterhalb eines Alters von 14 Jahren.

Neu ist auch die Pflichtversicherung für alle Pistennutzer. Diese lehnt sich an die Haftpflichtversicherung wie auf der Straße an und wir vor allem dann zum Tragen kommen, wenn die Schuld an einem Skiunfall zivilrechtlich nicht geklärt wird. In diesem Fall müsste die Pflichtversicherung der beteiligten Skifahrer die Schäden gegenseitig übernehmen.

LESEN SIE MEHR IN DER HEUTIGEN PRINT-AUSGABE.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen