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Die neuen Regeln

Die Landesregierung schickt 16 weitere Gemeinden in den Teil-Lockdown. Und die neuen Regeln.

+++ UPDATE 18.04 UHR +++

Jetzt hat das Landespresseamt die Vorabmeldung von TAGESZEITUNG Online offiziell bestätigt.

Weitere 16 Gemeinden werden in den Teil-Lockdown geschickt.

Das ist die Aussendung des Presseamtes:

Die Impfquote rasch steigern ist jetzt der „wichtigste Schritt, um einen halbwegs vernünftigen Winter haben zu können“, betonten Landeshauptmann Arno Kompatscher, Gesundheitslandesrat Thomas Widmann sowie der Generaldirektor des Sanitätsbetriebs Florian Zerzer am Freitagnachmittag im Gespräch mit den Südtiroler Bürgermeistern.

Weitere 16 Gemeinden bekommen strengere Anti-Corona-Regelung

Die Expertenkommission im Sanitätsbetrieb hat die Pandemie-Lage der Gemeinden überprüft und befunden, dass für weitere 16 Gemeinden mit vielen Positiven, wenig Geimpften und hoher Wocheninzidenz die besonders strengen Anti-Corona-Regeln angewandt werden müssen. Die Regelung wird in der Nacht von Sonntag, 28. November auf Montag, 29. November in Kraft treten. 

Zu den betroffenen Gemeinden gehören wie berichtet:

Welsberg-Taisten, Villanders, Prad am Stilfser Joch, Latsch, Laas, Dorf Tirol, Sand in Taufers, Mühlwald, Percha, St. Martin in Passeier, Wolkenstein in Gröden, Völs am Schlern, Ahrntal, Tscherms, Gais und Mals.

Sie kommen zu den bereits bisher von der strengen Regelung betroffenen 20 Gemeinden hinzu.

Diese sind: Rodeneck, St. Pankraz, Kuens, Vintl, Ulten, Martell, Kastelbell-Tschars, Natz-Schabs, Schnals, Plaus, Kastelruth, Marling, Lajen, Burgstall, St. Ulrich, Moos in Passeier, Villnöß, St. Christina in Gröden, Rasen-Antholz, Mühlbach.

Landeshauptmann Kompatscher hat heute dazu eine weitere Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. Diese Verordnung Nr. 36 ist auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.

Ab 6. Dezember gelten im ganzen Land die Regelungen zum Super-Green-Pass

Die Regierung in Rom führt mit 6. Dezember italienweit den Super-Green-Pass ein, der für Geimpfte und Genesene mehr Freiheiten garantieren soll.

„Wir werden in einer weiteren Vorordnung die staatliche Regelung für den Super-Green-Pass übernehmen, damit dieser ab 6. Dezember auch in Südtirol angewandt wird“, kündigte Kompatscher an.

Somit wird ab 6. Dezember die strengere Anti-Corona-Regelung für alle betroffenen 36 Gemeinden entfallen. Eine vorgezogene Anwendung des Super-Green-Passes ist aufgrund der neuerlichen Einstufung Südtirols als „weiße“ Corona-Zone nicht möglich.

Diese ist aktuell nur ab der „gelben“ Zone vorgesehen.

Einstufung aufgrund von drei spezifischen Kriterien

Für die Einstufung der Gemeinden gibt es drei Kriterien, die der Sanitätsbetrieb festgelegt und mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt hat:

1 eine Wocheninzidenzrate von mehr als 800 Fällen je 100.000 Einwohner,

2 eine Durchimpfungsrate von unter 70 Prozent der ansässigen Gesamtbevölkerung,

3 derzeit mehr als fünf Corona-Positive in der betroffenen Gemeinde.

Alle betroffenen Gemeinden bekommen vom Sanitätsbetrieb ein Schreiben zugesandt, in dem die Berechnungen genau aufgeschlüsselt sind.

In der Folge die geltenden Regeln in der Übersicht.

Nächtliche Ausgangssperre, keine öffentlichen Veranstaltungen und FFP2-Masken

Für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen inzwischen 36 Gemeinden sind zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr des darauffolgenden Tages nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Situationen der Dringlichkeit begründet sind. Für diese Bewegungen braucht es eine Eigenerklärung, die zuvor oder auch direkt bei der Kontrolle auszufüllen ist.

Im Freien sind Sport-Aktivitäten oder Bewegung erlaubt, auch auf dafür ausgestatteten Flächen und in öffentlichen Parks. Allerdings muss bei sportlichen Aktivitäten ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden, bei jeder anderen Aktivität ein Abstand von mindestens einem Meter. Bei der motorischen Aktivität muss man zudem einen Schutz der Atemwege tragen. Zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr sind sportliche und Bewegungstätigkeiten nicht erlaubt.

Alle öffentlichen Veranstaltungen (auch im Kultur-, Freizeit-, Sport- oder Messebereich) in geschlossenen privaten oder öffentlichen Räumen sind ausgesetzt. Auch Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen sowie Theateraufführungen, Kinovorführungen, Konferenzen und ähnliche Treffen in Präsenz sind ausgesetzt.

Organisierte öffentlich zugängliche Veranstaltungen dürfen im Freien auf abgegrenzten Flächen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anlage A nach Vorweisen des Grünen Passes (Genesen, Geimpft, Getestet) stattfinden. In den Sicherheitsprotokollen werden Zugangsbeschränkungen festgelegt, um Menschenansammlungen zu vermeiden und die Mindestabstände einzuhalten.

Sportveranstaltungen und -wettkämpfe von nationalem und internationalem und vergleichbare von den Sportdachverbänden organisierte Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands stattfinden. Die Trainingseinheiten der Athleten, die an den zugelassenen Veranstaltungen und Wettkämpfen teilnehmen, sind unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands erlaubt. Die übrigen sportlichen Wettkämpfe im Freien sind nur für Individualsportarten und nicht für Kontaktsportarten zulässig und die Anwesenheit von Publikum ist untersagt.

In allen geschlossenen Räumen müssen FFP2- oder gleichwertige Masken getragen werden (ausgenommen in der eigenen Wohnung). Im Freien müssen chirurgische oder höherwertige Maske getragen werden, wenn der zwischenmenschliche Abstand von einem Meter nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Auf jeden Fall gilt dies bei allen Menschenansammlungen, und somit z.B. in den Stadt- und Dorfzentren, auf Plätzen, auf Märkten, und in den Warteschlangen.

Innerhalb der Handelsbetriebe müssen sowohl die Kunden als auch das Personal eine FFP2- oder gleichwertige Maske tragen. In den Räumen sind jeweils eine Kundin bzw. ein Kunde je 10 Quadratmeter Fläche zulässig, während in Geschäften mit einer Fläche von weniger als 20 Quadratmetern zeitgleich maximal zwei Kundinnen oder Kunden zulässig sind. Der zwischenmenschliche Abstand von mindestens einem Meter muss gewährleistet sein. Zutritte sind zu staffeln, damit sich die Personen in den Räumen nicht länger als fürs Einkaufen notwendig aufhalten.

In der Gastronomie sind Konsumierungen am Tisch sitzend, mit maximal 4 Personen am Tisch, bis um 18.00 Uhr gestattet, vorausgesetzt, die Sicherheitsmaßnahmen der Anlage A (Landesgesetz, 8. Mai 2020, Nr. 4) werden eingehalten. Beherbergungsbetriebe dürfen die eigenen Hausgäste auch nach 18:00 Uhr bewirten.

Der Verkauf von Produkten zum Mitnehmen und durch Hauszustellung von 5 bis 20 Uhr gestattet. Inner- und außerhalb der Lokale dürfen sich keine Menschenansammlungen bilden. Auch die Kantinen (Mensen) und vergleichbare durchgehende Catering-Dienste dürfen ihre Tätigkeit fortsetzen. Einzuhalten sind in allen genannten Fällen die geltenden Sicherheitsvorschriften.

Die Kindergärten, Schulen und Betreuungsdienste werden nicht eingeschränkt.

DAS HABEN WIR BERICHTET

Die Bürgermeister werden in einer Videokonferenz über die Entscheidung der Landesregierung in Kenntnis gesetzt.

Nach Informationen der TAGESZEITUNG sollen, zusätzlich zu den 20 bereits bestehenden Gemeinden, 16 weitere Gemeinden zur roten Zone erklärt werden.

Es handelt sich hierbei um:

St. Martin in Passeier

Gais

Laas

Prad

Völs

Latsch

Tirol

Sand in Taufers

Wolkenstein

Welsberg-Taisten

Villanders

Tscherms

Mals

Percha

Mühlwald

Ahrntal

Wir halten Sie auf dem Laufenden

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (50)

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  • arnold

    Top, wir bleiben laut Italien weiße Zone und Kompatscher & Co. machen nach Belieben eine rote draus! Echt der Wahnsinn!

  • devils_son

    bingo! i gratulier in olle Provaxler, sou sein mr wieder ole af dr gleichn Heach, gell
    Maulkorb auf und drmit ban Fenster ausi schaugn 🙂

  • rubhel

    Hetzig, keine Morktstodt ist Rot. Zufälle gibs?

  • joe

    @robby , nicht neidisch sein ! Bißchen Geduld , dann zählt bald auch Ihre Gemeinde zu einer ihrer sogenannten “ Schwurblergemeinden “ .

  • sukram

    Kompatscher versucht halt die Skisaison zu retten, so wie es auch in Österreich versucht wird. Bei der Betrachtung der Corona Zahlen in Deutschland würde ich jedoch nur im Falle von viel Risikobereitschaft Geld darauf verwetten.

    • andreas

      Da eine neue anscheinend gefährliche Mutation aus Südafrika schon in Belgien aufgetreten ist, heute wurden alle Flüge aus Südafrika nach Europa gestoppt, wird aus der Wintersaison wohl nichts werden.

  • andreas

    Wenigstens wissen die Mitarbeiter der Hotels, Almen und Skilifte, bei wen sie sich bedanken können, wenn sie dieses Jahr wieder keinen Job haben.
    Von Lajen bis Wolkenstein ist z.B. alles rote Zone, gut gemacht….

    • leser

      Anderle
      Bei wem denn?
      Meinst etwa die reichsbürger im ahrntal
      Du bist schon so eine granaye
      Leider bist du 100 jahre zu spät auf die welt gekommen aus dir wäre sicher einer der eifrigsten gestaposchärge geworden

  • tirolersepp

    Auch viele Apotheken impfen, danke !!!

  • pantone

    Die Verordnungen sind ok. Wenn sie dann nicht rigoros kontrolliert werden helfen sie halt nichts.
    Heute in der FF von einem Interview mit Dr. Kompatscher: „wegen dem Corona Pass müssten täglich 20.000 Arbeitnehmer einen Antigentest machen. Es sind aber nur 6.000 – 7.000“. Ja wenn jedermann selber entscheidet, welche Gesetze und Vorschriften er beachtet, dann ist es so.
    Der Landeshauptmann kann soviele Verordnungen erlassen wie er will, wenn die verordneten Maßnahmen dann nicht kontrolliert werden ….

  • fliege

    @pantone
    Die Verordnungen sind Ok? Ja gehts noch? Ich wohne in einer roten Zone, in meiner Gemeinde kann ich ab 18 Uhr nichts mehr trinken/essen, kann aber bis 20 Uhr in eine andere Gemeinde fahren und dort trinken/essen. Natürlich sehr logisch… Masken im Freien verpflichtend (bei Abstand unter 1m). Das trifft in den Landgemeinden natürlich sehr oft zu … Nur mehr lächerlich solche Verordnungen. Entweder konsequent für alle schließen oder alle offen lassen. Das Virus kennt keine Gemeindegrenzen! Und anschließend, auf den Weihnachtsmärkten macht das Virus Urlaub….

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