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Archiviertes Tarfusser-Verfahren

Landesgericht Bozen

Das Strafverfahren gegen zwei ehemalige Gerichtspolizisten bekommt möglicherweise einen neuen Richter. Der bisherige hat den Fall abgegeben.

Es ging um eine angebliche Fahrt eines der beiden Gerichtspolizisten der Staatsanwaltschaft Bozen (ein Carabiniere) nach Rovereto. Zweck: Den damaligen ICC-Richter und ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt Cuno Tarfusser von dort nach Bozen zu bringen.

Aus diesem Grund eröffnete die Staatsanwaltschaft Bozen ein Strafverfahren gegen Tarfusser den Gerichtspolizisten, gegen den bereits wegen einer Vielzahl von zweifelhaften Dienstfahrten ermittelt worden war.

Letztlich stellte Voruntersuchungsrichter Andrea Pappalardo das Verfahren gegen Tarfusser ein, weil sich nicht ermitteln ließ, ob er tatsächlich im Dienstwagen des Gerichtspolizisten mitgefahren war. Richter Pappalardo hielt in seiner Archivierungsverfügung fest, dass der Tatbestand der Unterschlagung für den Gerichtspolizisten aber erfüllt sei.

Dies führt nun dazu, dass der Richter sich aus der Vorverhandlung im „großen“ Verfahren gegen den Carabiniere und einen weiteren Kollegen zurückzieht. Pappalardo teilte in der gestrigen Verhandlung nach einem „Hinweis“ der Verteidigung mit, dass er zwar nicht befangen sei, den Fall aber zurücklege.

Nun muss Gerichtspräsidentin Elsa Vesco entscheiden, ob sie diesen Schritt akzeptiert oder einen neuen Richter einsetzt.

Für Francesco Coran, Verteidiger einer der beiden Beschuldigten, ist die Sachlage eindeutig: „Der Richter hat meinen Mandanten mit der Feststellung in der Archivierungsverfügung bereits vorverurteilt. Es braucht einen neuen Richter, der unbefangen urteilen kann.“

Wird ein solcher von der Gerichtspräsidentin eingesetzt, muss er erneut über den Antrag der Verteidigung auf ein bedingtes verkürztes Verfahren entscheiden. Richter Pappalardo hatte ein solches den beiden Beschuldigten bereits zugestanden.

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