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Umkämpfte Verhandlung

Umkämpfte Vorverhandlung am Landesgericht zur Anklage gegen Markus Silbernagl und Günther Burger in der Bus-Affäre: Die potentiellen Geschädigten SAD und Busunternehmen Gatterer werden als Zivilkläger zugelassen.

Von Thomas Vikoler

Bei der ersten Vorverhandlung vor gut einem Monat gelang es den Verteidigern, die Entscheidung von Richter Emilio Schönsberg aufzuschieben. Sie erwirkten – gegen den Widerstand der Staatsanwaltschaft – eine Vertagung der Verhandlung auf den gestrigen Mittwoch.

Die Argumentation von Carlo Bertacchi, Anwalt von LiBus-Chef Markus Silbernagl, und Francesco Corana, Verteidiger des leitenden Landesbeamten Günther Burger: Solange nicht entschieden ist, ob das Strafverfahren gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher bzw. SAD-Chef Ingemar Gatterer in derselben Causa archiviert ist, sei erst einmal abzuwarten. Schließlich könnte es der Fall sein, dass die beiden von der Staatsanwaltschaft getrennten Verfahren wieder zusammengelegt werden.

Die Entscheidung von Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler zum Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft für Kompatscher, Gatterer und andere ist nach der Verhandlung Anfang November weiter ausständig. Mit ihr angesichts der Komplexität der Angelegenheit nicht vor Mitte Dezember zu rechnen.

Und so kam es gestern Nachmittag am Landesgericht zu einer umkämpften Verhandlung zumAntrag auf Einleitung eines Hauptverfahrens für jene beiden Akteure, welche die Staatsanwaltschaft für die Architekten von Beschluss Nr. 660 der Landesregierung vom Juli 2018 hält. Nämlich Silbernagl und Burger, denen zur damit annullierten Ausschreibung fürdie außerstädtischen Buslinien  Amtsmissbrauch (bzw. Beihilfe dazu) und Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen wird.

Burger, damals Leiter der Abteilung Mobilität und Verfahrensverantwortlicher (heute leitet er das Ressort von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann) und Silbernagl, Chef des Buskonsortiums LiBus, hätten wegen des fehlenden REN-Eintrags von LiBus und KSM die Annullierung der Ausschreibung wenige Stunden vor der Abgabefrist betrieben.

Laut Beschluss Nr. 660 war die Verbreitung der ominösen Burger-Mail durch SAD-Chef Ingemar Gatterer der Grund für die Annullierung. Die Staatsanwaltschaft ist hingegen der Ansicht, dass es der fehlende REN-Eintrag war.

Zur Position des Landeshauptmannes sei dazu aber trotz seines Kontakts mit Silbernagl in den Tagen zuvor keine Straftat ausfindig zu machen gewesen, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Archivierungsverhandlung vor zwei Wochen. Eine Einschätzung, welcher die SAD in ihrem Einspruch gegen den Archivierungsantrag widerspricht.

Für ihre Verteidiger haben Silbernagl und Burger sich keiner Wettbewerbsverzerrung schuldig gemacht, dafür seien laut Beschluss der Landesregierung die Verbreiter der Burger-Mail verantwortlich. Dieser Ansicht ist auch der KSM, der Einspruch gegen den Archivierungsantrag zur Position von Ingemar Gatterer eingebracht hat.

Eine juristisch zerfahrene Ausgangslage. Bei einer solchen neigen Vorverhandlungsrichter dazu, die Einleitung eines Hauptverfahrens zu verfügen. Doch die entsprechende Entscheidung wird Richter erst in der nächsten Verhandlung vom 2. Februar verkünden.

Auf der gestrigen Verhandlung ging es vornehmlich um die Zulassung oder Nicht-Zulassung der potentiell Geschädigten. Entsprechende Anträge haben die SAD (über den BelluneserAnwalt und Ex-Forza-Italia-Abgeordneten Maurizio Paniz) und das Pfalzner Busunternehmen Josef Gatterer (über den Bozner Anwalt Andrea Gnecchi) eingebracht.

Zur Zulassung von Nebenklägern bei Strafverfahren zu öffentlichen Ausschreibungen gibt es zwei Rechtsauffassungen: Eine, nach der es sich bei Wettbewerbsverzerrung um ein monooffensives Delikt handelt, wo also allein die ausschreibende öffentliche Verwaltung am Prozess teilnehmen kann. Nach einer zweiten handelt es sich um ein plurioffensives Delikt, wo alle Teilnehmer als potentiell Geschädigte anzusehen sind.

Richter Emilio Schönsberg entschied sich für zweitere Einschätzung, er gab entsprechend dem Antrag von SAD und Gatterer statt. Die Verteidigung, die es nun mit lästigen Nebenklägern zu tun bekommt, hatte hingegen betont, dass Burger und Silbernagl nicht für die Annullierung des Beschlusses Nr. 660 haftbar gemacht werden könnten. Diesen habe schließlich die Landesregierung gefasst.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • andreas

    Papa Gatterer hat laut Medienberichten die Mail veröffentlicht, nicht der Junior.

    Burger, der Verantwortliche für die Ausschreibung und Silbernagel wollten sich im Hinterzimmer ausschnapsen, wie man die Kriterien einer öffentlichen Ausschreibung noch zurecht biegen könnte, um LiBus und KSM doch noch zuzulassen. Rechtlich wohl eher zweifelhaft.

    Eine Sekretärin des Mobilitätsamtes hat Gatterer Junior geheime Unterlagen zugespielt, somit wusste Gatterer Bescheid über die Machenschaften von Burger und Silbernagel.

    Was ich mich frage ist, ob solche Geschäftsgebaren im Mobilitätsamt normal sind und warum Burger immer noch in Amt und Ehren ist.

    Aber noch unverständlicher ist, warum Papa Gatterer die Mail veröffentlich hat und damit der Landesregierung überhaupt erst ein Argument geliefert hat, die Ausschreibung zu annullieren.
    Die Sad hätte fast alle Linien gewonnen und wenn nicht, hätte sie mit der Mail immer noch nachträglich klagen können, da Absprachen des Verantwortlichen der Ausschreibung mit einem Mitbieter nicht legal sind.
    Wobei die Staatsanwaltschaft wohl schon davon wusste, da sie abgehört wurden.

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