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Geld zurück

Das beschlagnahmte Geld

Der Chinese, bei dem Anfang November 310.000 Euro Bargeld beschlagnahmt worden waren, erhält den vollen Betrag wieder zurück.

Anfang Jänner waren die Kontrollen auf Italiens Autobahnen wegen des G20-Gipfels in Rom besonders streng: Die Staatspolizei kontrollierte u.a. bei der Autobahnausfahrt Bozen Nord ein Fahrzeug mit italienischem Kennzeichen.

Der Autofahrer wirkte sehr nervös, die Beamten vermuteten zunächst eine Drogen-Lieferung. Einem jungen Vizeinspektor war außerdem eine Erhöhung im Bereich der hinteren Autositze aufgefallen. Nach einer Untersuchung des Wagens kamen mehrere Bündel Bargeld zum Vorschein – insgesamt 310.000 Euro.

Der Fahrer, ein chinesische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Toskana, behauptete, das Geld gehöre nicht ihm. Die Beamten zogen das Geld nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt wegen des Verdachts der Geldwäsche ein.

Gestern erhielt der Mann das dicke Bündel Bargeld wieder zurück. Nach einem Einspruch von Elena Valenti, der Verteidigerin des Chinesen, entschied der Voruntersuchungsrichter, dass die Voraussetzungen für einen Einzug („confisca“) des Bargeldes nicht gegeben waren.

Und zwar deshalb, weil kein sogenanntes Vordelikt nachgewiesen werden konnte. Nämlich eine Straftat, aus welcher die stattliche Summe Bargeld stammen könnte.

Laut einem Urteil der Kassation ergibt eine größere Menge Bargeld nicht automatisch einen Geldwäscheverdacht.

Die gegen den Chinesen aus der Toskana aufgenommene Ermittlung zur Klärung der Herkunft der 310.000 Euro geht freilich weiter. Bisher nicht freigegeben wurden die von dem Mann eingezogenen digitalen Datenträger. (tom)

 

 

 

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