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Die Null-Euro-Abrechner

27 der 35 Südtiroler Regionalratsabgeordneten haben sich heuer noch keinen einzigen Cent an Spesen rückvergüten lassen. Neue Spesen-Königin ist Myriam Atz-Tammerle.

von Matthias Kofler

Die Zahl ist beeindruckend: Gerade einmal 4.700,95 Euro an bestrittenen Spesen haben sich Südtirols Abgeordnete im ersten Halbjahr 2021 vom Regionalrat rückerstatten lassen. Das ist weniger als das monatliche Netto-Gehalt eines einzigen Mandatars. Die große Mehrheit der Volksvertreter – nämlich 27 der insgesamt 35 Abgeordneten – verzichtete zur Gänze auf die Spesenrückvergütung.

„Ich denke, das liegt auch daran, dass wir im Lockdown weniger unterwegs waren“, sagt Magdalena Amhof. Die SVP-Arbeitnehmerin gehört in ihrer Fraktion zu den O-Euro-Abrechnern. Komplettiert wird die Gruppe der verzichtenden Edelweißpolitiker von den sieben Mitgliedern der Landesregierung (diese rechnen traditionell keine Spesen ab, weil sie über einen eigenen Dienstwagen verfügen), Fraktionschef Gert Lanz und dem Ladiner Manfred Vallazza.

Doch auch den restlichen fünf SVP-Mandataren kann man schwerlich vorwerfen, dass sie mit den Steuergeldern verschwenderisch umgehen würden. So hat Helmuth Renzler in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bescheidene 67,28 Euro abgerechnet, 59,51 Euro davon für Fahrten zum Regionalrat in Trient. 7,77 Euro verrechnete der Arbeitnehmervertreter für andere bestrittene Spesen. Der Volksparteiler mit der höchsten Spesenabrechnung ist der Vinschger Sepp Noggler mit 943,04 Euro, gefolgt vom Hotelier Helmut Tauber mit 671,31 Euro und der Jungpolitikerin Jasmin Ladurner mit 318,80 Euro. Der Sarner Franz Locher ließ sich für die Fahrten zum Regionalrat exakt 253,84 Euro rückerstatten.

Wie sieht es mit den anderen Mehrheitsvertretern aus? Landtagspräsidentin Rita Mattei kommt bei der Spesenabrechnung auf 260,52 Euro. Der Koordinator von Forza Italia, Carlo Vettori, hingegen hat es Amhof, Lanz und Co. nachgetan und auf die Rückerstattung komplett verzichtet.

Interessant ist, dass erstmals in dieser Legislaturperiode eine Oppositionsvertreterin das Ranking der Spesen-Könige anführt: Myriam Atz-Tammerle hat dem Regionalrat Ausgaben von 1.126,44 Euro in Rechnung gestellt, so viel wie kein anderer Mandatar. Auf dem zweiten Platz folgt Alessandro Urzì von Fratelli d’Italia: Er kommt auf eine Spesenrückvergütung von 1.059,72 Euro. Alle anderen Oppositionellen haben sich keinen einzigen Cent an Ausgaben rückerstatten lassen – wohl auch, um in der Covid-Krise ein Zeichen des Verzichts zu setzen und der Bevölkerung deutlich zu machen, dass auch die Politiker bereit sind, ihren Gürtel enger zu schnallen.

„Warum ich mein Spesenbudget von Trient nicht genutzt habe, weiß ich nicht. Vielleicht liegt es an meinem Unterbewusstsein, das sich zu weigern scheint, für unproduktive und überflüssige Sitzungen in Trient Fahrtspesen zurückzuverlangen“, sagt der freiheitliche O-Euro-Abrechner Andreas Leiter Reber. Er rechne grundsätzlich nur selten ab, da er „Wichtigeres zu tun habe”.

Laut Regionalgesetz können Mandatare auch für Videokonferenzen Spesen abrechnen, und zwar dann, wenn sie für die virtuelle Sitzung ins Büro fahren müssen. Seit der Erhöhung der Politikergehälter im Sommer steht jedem Mandatar eine Spesenvergütung durch den Regionalrat im Ausmaß von bis zu 784,53 Euro monatlich sowie eine Reisekostenrückerstattung durch den Landtag von bis zu 8.000 Kilometern im Jahr zu. Unter die Kategorie der Spesenrückvergütungen fallen das Fahrtengeld in Höhe von 33 Prozent des Preises für bleifreies Benzin, Autobahngebühren, Parkplatzgebühren, Taxispesen, Mahlzeiten bis zu einem Höchstbetrag von 90 Euro täglich sowie Übernachtungen mit Frühstück von täglich 220 Euro.

Laut einem Beschluss des Regionalrats müssen Fahrten innerhalb der Region nicht belegt werden – es reicht eine simple Eigenerklärung. Belegt werden müssen nur die Fahrten außerhalb der Region, und zwar in Form einer Dokumentation der befahrenen Autobahnstrecken oder anderer Unterlagen (zum Beispiel Tankbelege). Zudem haben die Mandatare die Möglichkeit, den vom Regionalrat vorgesehenen Jahreshöchstbetrag von 9.000 Euro im Voraus ausbezahlt zu bekommen.

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