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Gelockerte Kontrollpflicht?

Foto: Hannes Niederkofler

Laut dem nationalen Dachverband Confartigianato könnte es schon bald Erleuchtungen für die Handwerksbetriebe in Sachen Kontrollpflicht geben.

Der nationale Dachverband für das Handwerk Confartigianato setzt sich derzeit für Verbesserungen am Text des Gesetzesdekrets Nr. 127/2021 in Hinblick auf den Green Pass ein. Ein wichtiger Änderungsvorschlag wurde vom zuständigen Ausschuss im Senat vorläufig gutgeheißen, das Plenum muss ihn aber noch definitiv „absegnen“.

Die Green-Pass-Pflicht versetzt mehrere Südtirols Handwerksbetriebe nach wie vor in eine schwierige Situation.

Besonders die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, den Green Pass der Mitarbeiter zu kontrollieren, um die Ausführung bestehender Aufträge und Arbeiten um- und fortsetzen zu können.

Schon bald könnte es hinsichtlich dieser Kontrollpflicht Entlastungen für die Unternehmen geben. Die römische Confartigianato setzt sich derzeit für einen Änderungsantrag zum Thema Überprüfung des grünen Passes ein. Dieser sieht vor, dass die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber eine Kopie ihres Green Passes aushändigen können. Damit wären die Arbeitnehmer für die Dauer der Gültigkeit ihres Green Pass von Kontrollen befreit. „Diese Abänderung würde die derzeitigen Überprüfungen durch den Arbeitgeber vereinfachen und gleichzeitig die Kontinuität der Unternehmenstätigkeit gewährleisten“, betont lvh-Präsident Martin Haller, „sollte der Antrag definitiv angenommen werden, würde die Unternehmensorganisation von den täglichen Kontrollen bedeutend entlastet werden.“

Ein weiterer Änderungsvorschlag zielt darauf ab, keine Sanktionen mehr zu verhängen, wenn die Gültigkeit des Green Passes während der Arbeitszeit verfällt.

Die betroffene Person soll die Möglichkeit haben, die eigene Arbeitsschicht noch fertigzumachen, bevor sie den Arbeitsplatz verlässt. Verbesserungen könnte es bei positiver Abstimmung im Senat auch bei den befristeten Verträgen geben, die zur Vertretung von Arbeitnehmern ohne grünen Pass abgeschlossen werden: Die Höchstdauer soll auf zehn Arbeitstage festgelegt und die Beschränkung auf eine einmalige Verlängerung abgeschafft werden.

„Wir hoffen, dass diese Vorschläge vom Plenum im Senat in dieser Form angenommen werden. Dies würde eine weitgehende Entlastung für unsere Betriebe bedeuten“, unterstreicht der lvh-Verbandschef.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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